Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
50 XVI. Hauptstück. II. Abschnitt. Oberrock. Hkth. am-r.Apr. 8>5. M 1596. UniforM-Rock. Hkth. amApr. 8 > 5. »l 1696. Uniform - Hosen. Hkth. amrr.Apr. 8is.m i5gf>. Säl'el und Kuppel. Hkth. illit u. i pi*. 815, M ,596. F. Der deutschen Cavalle» rie, als Kürassier, Dragoner, Chevauxlegers. Helm. Hkth. am >7. May 8h.E 1483. §. 4?49« De r Oberr 0 ck ist von der §, 4788 bekannt gegebenen Farbe und Form, welche bey der Linien-Jnfanterie fest gesetzt ist, jedoch mit gelben Unterknöpfen. Uebrigens gelten die nähmlichen Bestimmungen, wie solche in dem erwähnten §. 4788. aufgeführt sind. §. 4?5o. De r Uniform- Rock. Da der Marine-Officier der unmittelbare Vorgesetzte des Matt osen-Corps ist, so wird für denselben die gleiche Farbe des ihm unterstehenden gemeinen Mannes von dunkelblauem Luche, der Kragen und die Aufschläge hingegen von lichtblauem Tuche mit zwey Reihen metallener Knöpfe, bis zum Unterleibe zum übereinander Knöfen gerichtet, angeordnet. Der Schluß des Rockes soll an der Hüfte seyn, welches die Länge der Taille bestimmt. Die Schöße sollen, wenn man niederkniet, die Erde berühren, nicht zu viel ausgeschnitten und zum Zusammenheften seyn. Die beyden Reihen Knöpfe stehen 5 Zoll aus einander, unter sich aber 1 Vz Zoll. Der Kragen und die Aufschläge sind von lichtblauem Tuche. Ersterer ist stehend, und auf demselben ein 4 bis 5 Zoll großer, liegender Anker, in Gold gestickt. Die Stabs-Officiere tragen auf den Aufschlägen das §. 4?84 bemerkte vorgeschriebnne Distinctions-Börtchen in Gold. §. 476». Die Uniform-Hosen sind von dunkelblauem Tuche ohne Vorschuß und lang, brs in die Stiefel reichend, mit deutschem Bunde und Latze. In Parade sind sie von wer- ßem Tuche. Die Ueberzughosen sind von dunkelblauem Tuche ohne Vorschuß und Strer- fen, geschnitten wie die gewöhnlichen Mattelot-Hosen. §. 47^2. Die Säbel sind kurz, haben einen gelb beschlagenen Heft und eine Scheide von schwarzem Leder. Die Säbelkuppel und Gehenkesind für die Stabs-Osswiere gleich dem §. 474° beschriebenen der gesammten Armeen; für die Subalternen hingegen, wie sie §. 479° für die Uhlanen vorgeschrieben sind, das ist: schwarz mit Gold. F. Für b i e deutsche Kavallerie. h. 4753. Der Helm ist von Leder, schwarzlaUrt, mit einem bis 4 Zoll hohen und »Zoll breiten Kamme, welcher sich gegen den Hinterrheil des Helmes sanft verliert, und vorn in einer Krümmung sich endigt, die über den Helmkopf hinaus ragt. Der Kamm ist mit vergoldetem dünnen Messing durchaus beschlagen, in dessen Sei- tentheilen die Figur eines Löwen geprägt ist, und in der vorderen Krümmung einige Armaturs-Stücke ausgedrückt sind. Der Sonnenschirm, welcher gespitzt zuläuft, jedoch mcht übermäßig abwärts gebogen seyn soll, ist mit vergoldetem Messingbleche eingefaßt. Der Nackenschirm ist ohne Einfassung. Die Seitendrähte, welche beyderseits am Kopfe vom Kamme bis zu Ende des Helmes herab laufen, sind mit vergoldeten messingenen Stälchen gedeckt. An der Vorderseite des Helmes ist das vergoldete Schild von Messing, mit den Nah- mensbuchstaben Seiner Majestät des Kaisers, und reichet gespitzt aufwärts. An beyden Seiten des Helmes sind Löwenköpfe angebracht, woran die mit vergoldeten Kettchen belegten Bindriemen befestiget sind, welche (außer Gebrauch) rückwärts um den Helm geschlungen werden.