Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
47 feffionisten nach Erforderniß des Dienstes entweder gar nicht oder nur um übertriebene Bezahlung zu erhalten sind, so hat er darüber seine Anträge dem Hofkriegsrathe vorzulegen. §. 4699. Auf den Unterricht der Kinder des Comnnssions-Personals in der Religions-Lehre und in den nöthigen Kenntnissen muß der Monturs-Jnspector ernstlich halten, und jenen Com- mandanten, wo dieses vernachlässiget würde, strenge dafür angehen. §. 4700. Zur Erfüllung aller dieser Obliegenheiten ist es nothwendig, daß der Monturs-Jn- pector die Oekonomie-Commissionen von Zeit zu Zeit bereise, und durch einen angemessenen Aufenthalt bey denselben von der Geschäftsverwaltung gründliche Einsicht nehme. h. 470». Bey diesen Visitations-Reisen ist, nebst dem schon Gesagten, auch noch auf den inneren Dienst der Oekonomie-Eommissionen, nähmlich auf Ordnung und Reinlichkeit in den Magazinen und Manipulationen, dann in den Caffen und Kanzelleyen, auf die vorgeschriebene Departements-Eintheilung, auf Feuerlösch- und andere Sicherheirsanstalten, auf die Disciplin unter dem Personale und auf dessen gehörige Adjustirung zu sehen und zu halten §. 4702. Die näheren Oekonomie-Eommissionen sind alle Jahre, die entfernteren aber alle 2 oder 3 Jahre zu visitiren. Der Monrurs-Jnspector hat immer voraus dem Hofkriegsrathe , die Anzeige zu erstatten, zu welcher Commission er sich zu begeben Willens ist. §. 47o3‘ Ins Besondere hat der Monturs-Jnspector zu trachten, daß er jährlich der Musterung der einen oder anderen Monturs-Commission beywohne. §. 4704. Nach geendeter Visitation hat der Monturs-Jnspector dem Hofknegsrathe eine kurze Relation zu erstatten und seine gemachten Beobachtungen anzuzeigen. In jenen Fällen aber, wo Gefahr auf dem Verzüge haftet, oder schleunige Verbesserungsanstalten nothwendig sind, hat der Monturs - Inspektor gleich in loco der Commission die Meldung davon zu machen. §. 4706. Zu den Dienstreisen sind dem Monturs-Jnspector die charaktermäßigen Postpferde, und ihm sowohl, als auch dem Individuum, welches er etwa auf die Reise mitzunehmen findet, die Diäten auf die Zeit ihrer Abwesenheit vom Hause bewilliget, wozu der Mouturs- Jnspecror den nöthigen Geldvorschuß von der nächsten Monturs-Commission empfangen kann, und dann sein Reise-Particulare dem Hofkriegsrathe einzureichen hat. §. 4706. Dam it der Monturs-Jnspector in der Kenntniß des ganzen Monturs- und Oekono- mie-Geschaftes fortan stehe, werden demselben alle von den Monturs-Oekonomie-Commissio- nen und Depots an den Hofkriegsrath gelangenden Berichte und Eingaben vorläufig von dem Einreichungs-Protocolle zugeschicket, und so auch die Concepte der Verordnungen an die Oekonomie-Eommissionen nach ihrer Ausfertigung zur Einsicht mitgetheilt, um sein Vidi beyzurücken, und darüber sich die Vormerkung zu halten. tz. 4707. Findet der Monturs - Jnspector über einen Bericht etwas zu erinnern, so stehet es ihm nicht nur frey, sondern es liegt ihm vielmehr ob, seine Bemerkungen auf dem Origr- nal-Berichte beyzusetzen. §. 4708. Zur Bestreitung der Schreiberey kann der Monturs-Jnspector einen Rechnungsführer und zwey Rechnungs-Adjuncten von dem Personale der Monturs-Commissionen sich wählen, Von der Montur und Rüstung. Unterricht der Kinder des Commissions-Personals. Hkth. am i3. Feb Sl i. e 571. Bereisung der Monturs- Commissionen. Hkth, am i3. Feb. 811. E Ő71. Was bey den Disitations- Reisen noch ferner zu beobachten ist. Hkth. am >3. Feb. ö> i, e 571. Wann die Oekonstnie-Cvm- Missionen zu visitiren sind. Hkth. am i3.5t6.8n. E S71. Beywohnung der Musterungen. Hkth. am >3. Feb. 811. e S71. Erstattung der Relation über die Visitation. Hkth. am i3. Feb. 8j i.E 571. Bewilligung der Poffpferde zu den Dienstreisen undMit- nehmunq eines Individuums. Hkth. am i3. 5e6.811. e 571. Berichte, Eingaben uhb Verordnungen von und an die Monturs-Commissionen sollen dem Inspektor zur Einsicht zugestellt werden. Hkth. am i3. Feb. 8i >.Eä7>. Bemerkungen zu den Berichten. Hkth. a>n i3. Feb. 811. E 571. Dem Jnspector wird zur Schreiberey ein Personale bewilligt. Hkth. am i3. Feb. 8h,E 671.