Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

XVÍ. Hauptstück. I. Abschnitt. Von d e p M o n t u r und Rüstung. 43 XVI. H a II p t st u ck. Vo n dem Montur- und Rüstungswesen. §. 4678. cg früheren Zeiten mußten die Obrigkeiten dafür sorgen, daß alle in ben Landern vorhandenen diensttauglichen Leute mit Harnisch und Waffen versehen wurden, um zu jederzeit zum Feld-Dienste ausgerüstet zu seyn. Den Kreishauptleuten und Obrigkeiten lag die Pflicht ob, hierauf strenge zu sehen, und auf den Vollzug zu halten. Sie muß­ten daher diese Leute öfters mustern. Später wurde den Regiments-Commandanten der neu errichteten Regimenter die Monturs - Gebühr in Geld erfolgt. Die Regiments - Com­mandanten verausgabten diese Gebühr an die Compagnie- und Escadrons-Commandanten, von welchen letzteren solche der Mannschaft, jedoch nach einem fest gesetzten Abzüge, aus­bezahlt wurde. Von diesem Abzüge mußte sofort die Mannschaft in der Montur und Rüstung unterhalten werden. Auch die auf dem completten Stande der Regimenter erfolgten , jedoch wegen Ab­ganges des completten Standes erübrigten, somit vacanten Portionen wurden zur Unter­haltung der Montur und Rüstung verwendet. Die in Ungarn gelegenen Regimenter mußten die zur Erzeugung der Monrur und Rüstung nöthigen Materialien im Lande erkaufen, wenn die Preise nicht zu übertrieben waren, welches jedoch nur für die Erzeugung der kleinen Montur zu gelten harte. Die Tuchgattungen, das Unterfutter, sonst Boy genannt, konnten nach Oesterreich in das Haupt - Magazin frey abgelieferr werden. Die aufgestellte Complettirungs - Mannschaft erhielt jährlich bey dem Emrücken zur Eiercier-Zeit zur Anschaffung der kleinen Montur 3fl. und 2 rorhe Halsbinde!, um mit letzteren bey ihrer Nachhaufekunft distinguirt zu feyn. Mit allen diesen Vorsichtsmaßregeln war jedoch bey den veränderten Zeiten die Ab­sicht einer schnellen Ausrüstung ohne Beschwerden mcht mehr zu erreichen, und es wurde daher die Einführung einer neuen Wirthschaft nöthrg, welche durch die aufgestellten Oe- konomie-Commissionen noch bis jetzt sehr zweckmäßig besorgt wird, und über die der Hof­kriegsrat!) die Leitung führt. FrühereAusrüstung. Hkth. am 5. 5et>. »s,3 Mon tirung und Ausrüstung von der Gebühr des Mannes. Hkth. ai» 1. Nov. 7S7. >* »18. Nov« 631. - » »21. 3an. 699. Auch die vom completten Stande vacanten Portionen wurden zur Unterhaltung der Montur und Rüstung verwen­det. Hkth. am 3, Jan. 722. 2n Ungarn mußten die Re­gimenter die Materialien vom Lanoe einkaufen. Hkth. am 6. May 745. Ungarisches Militär-Regle­ment. Hkth. am 1. Nov. 761. Mo ntirung der Komplett i- rungs-Mannschast. Allerhöch­ste Entschließung. Hkth. am 16. Jan. 753. » » 4- Aug. 753. » » 29. Sep. 753. Errichtung der Monturs, Oekonomie-Commiffionen und Leitung derselben. Hkth. am 25. Sep. 767. » »10, Sep. 768. J. Abschnit t. , . , ' ... . . ....... ;■ .. , - • ■ ; .' V •’l • V 0 u der M o n t tt r s - I tt s pe t i ott. §. 4679. Der Monturs - Inspektor hat unter der obersten Leitung des Hofkriegsrathes, wel­chem derselbe mit allen seinen Obliegenheiten und Handlungen untergeordnet ist, die Auf. sicht über das Monturs- und Ausrüstungs-, dann Bettengeschäft der Armee, und übe» Band iv, 12 ö&Iiegeiiíjíitíti Sei S?on» turésSnfpectorá überbauet, am *3. $tf>.8ii.E57!.

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