Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
Von bem Service für Kanzelleyen. 2S Uebngens ist es eines jeden eigene Sache, für die gute Verwahrung der zum Gebrauche irn Dienste empfangenden Kerzen zu sorgen, und sich gegen jeden unbefugten (Eingang sicher zu stellen. §. 46-25. Das Kerzenausmaß für die Feld.-)lpotheken wird folgender Maßen bestimmt: a) Bey und zum Behufe der Manipulation für jeden Beamten im Winter monathlich » » » » Sommer » b) Als Personal-Gebühr * für jeden Provisor im Winter monathlich » » » > Sommer » e) Für jeden Senior im Winter » » * * » » V d) Endlich für jeden subjectiven Beamten im Winter monathlich » * » » Som mer » Unschlittkerzen. Nach diesem Ausmaße haben auch der jeweilige Provisor bey der Spitals-Garnisons- Apotheke und der Medicamenten-Regie-Rechnungsfuhrer die charaktermäßige Gebühr von 36 Pfund, als: im Winter monathlich 4 Pfund » Sommer » 3 » Die zum täglichen Gebrauche bey der Manipulation in der Apotheke, im Depot und im Laboratorium erforderlichen Unschlittkerzen hat jeder Apotheken-Vorsteher von dem mo- nathlichen Gebührs-Ausmaße nach Befund des Bedarfes vorzugeben, bey dem Schreibgeschäfte aber jeder Beamter seine eigenen Kerzen zu brennen. §. 4626. Zur Beheitzung der .Zeichnungszimmer und der Fotifications-Kanzelleyen in den ge- sammtcn Ländern werden für jedes derselben nicht Mehr als höchstens 5 Klafrer weiches Holz, und zur Beleuchtung der Bauamts-Kanzelley höchstens 24 Pf. Unschlitrkerzen bewilliget. §. 4627. Der Heitzungsbedarf für das Verhörzimmer des mährischen Stabs-Auditoriats wird auf 3 Klafter weiches Holz für den Winter bemessen. §. 4628. Ausmaß an Holz und Kerze» für die SortifiCflticiiy - Kgnzel- leyen. Hkth. am i3. 9Ti)t>. 8o3,Nzo7i. Brennholz - Ausmaß zur Beheitzung desDerhorzimmers beym mährischen Stabs-Audi- toriat. Hkth. am 19. Sec. 816.18967. Was das Allsmaß an winterlichem Brennholze und an Kerzen zur Beleuchtung der Verpfiegs-Magazins-Kanzel-leyen betrifft, so wird für jedeHaupt- und Filial-Magazins- Kanzelley, welche mit Verpflegsbeamten besetzt ist, sowohl in Friedens- als Kriegszeiten durch die 6 Wintermonathe monathlich eine Klafter weiches oder y4 Klafter hartes Brennholz, und für jeden wirklichen Verpflegsbeamten, ntithin sowohl für den Rechnungsführer, als auch für jeden demselben zugetheilten Assistenten, wahrend des Winters 2 Pfund, und während des Sommers 1 Pfund Unschlittkerzen bemessen. §. 4629. Wenn Officiere in Filial-Stationen, wo selbst statusmäßige Beamte als Filial-Rech- nungsführer bestimmt sind, nicht bloß als Controllore, sondern zeirwetse statt dieser Beamten die Besorgung der Magazins-Kanzelley und Rechnungsgeschäfte auf sich haben, so gebührt denselben allerdings das für diese Station bemessene Kanzelley - Service, weil dieses Ausmaß nicht auf die Person, sondern auf die Geschäfte und Cigeinchaft der Station gegrünHolz- und Kerzenausmaß für DerpflegSamts - Kanzclle-yen. Hkth.am l.Apr- 8»5. A 2180. 11 ,, 11, tipr. 8oä. A 174®. Wenn Officiere zeitweise nicht nur als Kontrollore, sondern zur Verfehung des Kan- zeU'ey - Geschäftes verwendet werden, so gebührt ihnen das für die Beamten auSgemessene Service an Holz und Licht. Hkth. am-9.2<in.8i3. a »5i. bet ist. §. 4680. Den bey den Filial-Einlieferungs-Stationen als Verpffegs-Filialisten aufgestellten Ver- pfiegs-Bäckermeistern kann auf die Zelt der zu besorgen habendem Landeslieferung während der Wie sich hinsichtlich des Services für tue bst? Filial-Kmlie- ferungs - Stationen als Ver- pflegs- Zil-alstenaufgesteUren Berpflegs-Bäckermklfter zu be- nehmen ist. Hkth. g»n 19. 2äN-Si3-A 164. tinfc^riifferietistiuemaß für >ic $elö s i'ipetfeefen. tfc. am 8. 3»n. 810. l 3864.