Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

XIV. Hauptstück, Von dem Service. D< I. Abschnitt. Von d e m wirklichen Casern-Service. §. 453 u as wirkliche Casern-Serviee wird für die in wirklichen Casernen untergebrachte Mann­schaft der Land- und Marine-Truppen und kleinen Stabsparteyen ausschlüßlich des Profoßen, Fourierschühen und Privat-Dieners, es wäre denn, daß letztere gemeinschaftlich mit der übrigen Mannschaft in den Casern Gemein-Ziimnern bequartiert waren, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts mit einer Holz-, einer Kerzen-, oder wo es üblich ist, einer Oehl- und einer Docht-Porrion täglich zu berechnen bemessen. §. 4532. An dieser Gebühr nehmen noch ins Besondere Theil: s) Mittellose Contumazisten, oder Arrestanten bey dem Semliner Contumaz-Amte, und zwar: in den Wuitermonathen auf die Zeit der Contumaz-Periode zur Beheitzung der erforderlichen Koliven und Arreste. b) Feindliche Kriegsgefangene in Fällen, wo sie eine casernmäßige Unterkunft erhalten. e) Die Cadetten Compagnien. Sollte jedoch nach der bestmöglichsten Wirthschaft am Ende des Jahres gleichwohl ein nicht vermeidendes Supererrogat ausfallen, so kann um dle dießfallsige Kassierung eingeschrirten werden. d) , Die zur Schanzarbeit verurrheilren Sträflinge; und zwar nur an Holz, welches zum Kochen, Waschen ihrer eigenen Wäsche, und im Winter zum Heitzen zu verwenden ist. Eine Lichtgebühr für dieselben aber findet nicht Start. e) Die Cordonisten, welche der übrigen Militär-Mannschaft gleich zu halten sind. f) Das in den ärarischen Mühlioerken zu Iosephstadt in Böhmen und zu Brünn in Mäh­ren arbeitende Mühl-Personal zum Abkochen und zwar: das Sommer-Service. g) Wanknechte bey dem Beschäl-und Rimontirungs-Departement, wenn sie erforder­lich und in eigene Zimmer untergebracht werden. b) Für die in den Stabs - Stockhäüsern insitzenden Arrestanten ist das Holz zur Beheitzung der Arreste in dem Ausmaße auögemessen worden, daß der unabgeurtheilre Arrestant täglich sein warmes Essen habe, und im Winter die Arrest-Zimmer und Behältnisse nach dem Grade der Kälte nothdürftig geheitzt werden können. Die Arreste werden niemahlö beleuchtet. Für die in Regiments-Stockhäusern infitzenden Arrestanten, wenn solche in besondere Zimmer, das heißt: mit der Wachmannschaft nicht gemeinschaftlich untergebracht sind, sind täglich 2 Holz - und Licht-Portionen zur Gebühr zu stellen. In jenen Fällen aber, wo für die Regiments-Stockhäüser das Wach-Service in Auf­rechnung gebracht wird, kann für die Arrestanten nur das Brennholz zum Kochen im Win­Dand iv, 3 * Sn was di« toirfliidK Casrrn Service-Gebühr bestehet. Hkth.am i3.3uf. 748. 3>.Märj78Z . » „ ifl. Sep. 80i. ,, H >. Sep. 807. .. ,» 11. Sut- 808. A45i8. Wer an der wirklichen Ca fern-Service-Gebühr Theil »u nehmen. Hkrh. am i3.3„u!. 748.-.21. Inn. 77Ő. » 8. Apr. 780, „ 3>.März788. „ 21. Sul. 784. „ iS. Sün» 798. D 489- „ 29.Nov. 796.1 6296. 1, 1 o. 802. D 3109.. i, i5. Nov 802. 1. 19.35« 8o3. I 6878-, . 6. yiug. 8o5.B 667. , 4* Nov. 8o5. H 904. 1 8. Nov. 8o6,I 6961» , 1. Sep. 807. , i3. Sun. 808.1 2997. > 22.3ul. 808.1 3729, . 4. Äug. 808.M 564- und 864. , 18. Apr. 809.1 1870. , >4. Map 8>6. ! 2292. , 21. Oct. 810.I 6267. , 11. <0cp. 811. A 4662. , 2 2. Aeb. 812, A 734. , 18. März 812. B 77S. , 18. Apr. 8i3. A 1873. , 17.3 ul. 815. E 3691. , 6 sO*t. 816. B 47671

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