Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von der Geld - und Natural- Gebühr der Armee. Ausweis. 83 an Prima - Plana- Pferd­s*­CO-cd CO «D. 5 2 «-«-1 «s­Ä Portionen. Anmerkung. Hvflriegsräthliches Rescript vom Die Garde-Capitane beziehen nebst obiger Gage auch jene, die ihnen nach dem bekleidenden General-Charakter bemessen ist. Der Garde - Second-Lieutenant, als General-Major, erhalt das Super­plus auf die als Second - Lieutenant beziehende Gage pr. 1600 fl. Die angesetzten Löhnungen werden nicht nach den Tagen, sondern, so wie die Gagen, nach den Monathen, zu 3<> Tagen gerechnet, bezahlt, und zur Ge­bühr gebracht. 10. 2un. 8,3. I 2744­2.2 Band in.

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