Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von bet Gelb - und Natural-Gebühr bev Armee. Anmerkung. Hofkriegsrächlichcs Rescript vom Der Garde-Capitan und Capitän-Lieutenant beziehen nebst obiger Gage auch jene, bte ihnen nach bem bekleidenden General-Charakter bemessen ist. Die Garde-Witwen bekommen nach bem Tode ihrer Männer ein Conduct-Quartal. i 2g. Apr. 77S. 5. Iun- 8o3»
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