Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Geld- und Natural-Oebühr der Armee. Nat ural-Gebühr gattungen, Branchen und Militär-Individuen. <L n m e r t u n g. / Hofkriegsrathliches Rescript vom So weit unter den Generalen vom Feldzeugmeister abwärts noch einige sind, die zur Zeit, als der allerhöchste Befehl bekannt gemacht wurde, daß fernerhin die Inhabers-Gage der neu vergeben werdenden Regimenter dem Aerarium zufallen soll, schon Regimenter hatten, gebühret diesen nur die Hälfte der für die Friedenszeit nebenangesetzicn Gage, und wenn ein solcher m das Feld bestimmt wird, so hört auf diese Zeit die Inhabers-Gage auf, dagegen genießt derselbe die volle General - Kriegs - Gage nach seinem Charakter. Die Tafelgelder, welche in Friedenszelten die ccmmandirenden Generale in den Ländern zu beziehen haben, werden all« mahl mittelst besonderer allerhöchsten Entschließung bestimmt. Zur Verabfolgung der Tafelgelder für die Generale in Kriegszeiten ist ebenfalls die allerhöchste Entschließung nothwendig, dieselben sind jedoch folgender Maßen bemessen: Für einen Feldmarschall, wenn er eine Armee commandirt, jährlich..............................18000 fl. » » Feldmarschall,............................................j..................................................12000 » Feldzeugmeister oder General der Cavallerie, l wenn sie ein besonderes Corps. Fcldmarscl all - Lieutenant,.............................f unter sich haben, jährlich. - 27. Apr 798. 18. Apr. 785. — kr. 10000 8000 General - Major ............................................j ............. . 6000 Der Generäl - Quartiermeister bekommt als Feldmarschall-Lieutenant die chacaktermäßigen Tafelgelder. Für die in den Ländern angestellten Inspekteure der Infanterie und Cavallerie ist nebst der Vergütung der Vorspann auf ihren jeweiligen Reisen auch noch eine jährliche Zulage von 2000 fl. bewilligt. Den commondirenden Generalen in den Ländern gehören systemmäßig keine Naturalien, sie können dieselben nur auf besondere allerhö-chste Bewilligungen beziehen, und es ist daher dießfalls sich bloß nach den von Seiner Majestät von Fall zu Fall erfließenden Entschließungen zu benehmen. Ein als Divisionär bey Truppen angestellter Feldmat schall-Lieutenant kann in Friedenszeiten 7, und ein als Brigadier angestellter General-Major 6 Pferd - Portionen gegen reglementsmäßige Bezahlung mit 6 kr. täglich pr. Portion fassen, wenn er eigene Pferde auf der Streu hat. Wird zu den Pferd- Portionen auch das Streustroh ans den Verpflege - Magazinen empfangen, so ist es in's Besondere dem Aerarium alle Monathe im Anschaffungspreise beym Empfange der Gage zu vergüten, und rücksichtlich von der Gebühr zuruck zu lassen; die Vergütung der Pferde-und Streuströh-Portionen hat auch für den 3i. des Monathes zu geschehen, indem die Pferd-Portionen auch auf diesen Tag empfangen werden. Die angestellten Ingenieur - Generale erhalten in Fricdenszeiten ebenfalls die für die Generale bey den Linien - Truppen bewilligten Pferd-Portionen gegen Bezahlung des bestimmten Preises. Die Naturalien, welche die Generale im Kriege an ihrer Gebühr in natura nicht fassen, werden denselben im reglementsmäßigen Preise, oder wenn ein höherer bewilliget ist, in diesem reluirt. Die Generalität hat sowohl in Friedens-als Kriegszeiten den Invaliden-Mund - Portions-Kreuzer an der Gage zu entrichten, welcher auch bey der vorstehend ausgewiesenen monathlichen Gage bereits abgeschlagen worden ist, nähmlich: 1 Feldmarschall jährlich 3o fl., oder monathlich 2 fl. 3o kr. 1 Feldzeugmeister » 20 » » » 1 » 4° » 1 General der Cavallerie » 24 » » » 2 * — » 1 Feldmarschal-Lientenant» 14 » » » 1 *> 10 » 1 General-Major » 12» » » 1» — » Der Genie - Direktor hat nebst dem Gehalte der bekleidenden General-Charge eigentlich als Genie- Corps - Commandant noch jährlich an Gage 5ibo fl. Der gegenwärtige Genie - Direktor beziehet jedoch statt dessen eine jährliche Zulage von 6000 fl. Die bey dem Ingenieur-Corps angestellten Generale haben keinen Invaliden-Mund-Portion-Kreuzer zu entrichten. Ueberhaupr wird für die angestellten Generale immer von hohen Orten die Gebühr besonders bestimmt. Der dermahlige Artillerie - Direktor hat nebst dem Gehalte der bekleidenden Generals-Charge noch einen Gehalt als Artillerie - Direktor von jährlichen 6000 fl. aus der Kriegs-Cassa zu beziehen. 25# Iän. 810. G 623. 3i. Dec. 811. a4- IUN- 6a 1. 6. Aug. 801. 24. Apr. 801. 7. Jan- 802. 10. Apr. 812. 14. Jän. 8,3. 7. März 816. 6. Iun. 816. 23. Oct. 817. 15. Dec. 817. 29. 2än. 818. 26. Sep. 818. 12. 9íot>. S18. 27. März 819. 9. Oct. 8o5. 18. Apr. 785. G 5o55, G 6169, A 2803. G 2092, D 3159, I 81. I i659 I 4o86 I 7456 I 8856 D 4°77 II 4577' B 1287. Sf 1087. 1. Apk- 801, G 2911. 18. Apr. 785. >4- May 819. 1 3,85.