Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Unterhaltung der Protocolle§. 4490. Bey dem Bettengeschafte hat ein jeder Rechnungsführer nebst dem Geld- und Mate- rial-Protocolle, wie beym Verpflegsgeschäfte, ein Journal über die Reparationen, und wo die eigene Wasche nicht eingeführt ist, mit den Waschern ein ordentliches Waschbüchelchen nach den weiteren Formularen H, I und K zu führen. §* 449*. Alle Protocolle müssen auf der Stelle bey einem jeden Vorfälle eingetragen, rein gehalten, mithin alle Correcturen und Abänderungen sorgfältig vermieden werden. §. 4492. Die Geld-Protocolle hat der Verpflegsrechnungsführer selbst mit eigener Hand zu führen, und so auch alle Zahlungen vorschriftmäßig zu leisten. Die übrigen Protocolle, bis auf den Fässerausweis, kann der Verpflegsrechnungsführer unter eigener fleißiger Nachsicht demjenigen zugetheilten Beamten einzutragen überlassen, gegen welchen er das beste Zutrauen und die Ueberzeugung von der Geschicklichkeit hat, weil der Rechnungführer für die Richtigkeit der Protocolle allein haften muß. §. 4493. Der Mehlfässerausweis nebst dem Magazins-Requisiken-Ausweise ist von dem Oberoder wirklichen Bäckermeister, welcher bey der Bäckerey und dem Magazine angestellt ist, mit Ordnung und guter Anleitung zu führen. Sowie die Natural-Protocolle auf allen Filral-Stationen eingeführt sind, muß auch in der Haupt-Station der Ausweis über die Depositorien gehalten und die richtige Ab- und Zuschreibung unter Anleitung des Rechnungsführers von einem subalternen Beamten oder dem Bäckermeister geführt werden. h. 4496. Auf das was á Conto verschiedener Contrahenten und Lieferanten, wenn deren einige besonders gestattet seyn sollten, im Felde eingeliefert wird, ist abtheilig nach den Contrahenten und Lieferanten, wie bey der Landes-Einlieferung, ein besonderes Protocoll zu führen. Nach Ausgang eines jeden Monathes wird das Landes-Einlieferungs- und Trans- portirungs-Protocoll abgeschlossen, und in das Haupt-Protocoll, Kreis, District rc. und Beamten oder Lieferanten übertragen. §. 4496. In das Anweisungs-Protocoll sollen auch jene Militär-Quittungen, welche das Land, wenn es dazu berechtiget wird, eingerechnet hat, eingetragen, und dabey ersichtlich gemacht werden, welche Herrschaft oder Gemeinde die Natural-Quittungen eingebracht hat. Daher das Anweisungs-Prorocoll mit dem monathlichen Consumtrons-Verzeichniffe übereinstimmen, und eines das andere conrrolliren muß. Ein Pare des Anweisungs-Protocolls ist documen- tirt an die Hofkriegsbuchhaltung elnzusenden. §. 4497. Vormerkungen können auf Conto einer Lieferung nie Statt haben, sondern der Vorrath im Magazine muß durch eine auch unvorgesehene Abschlreßung des Protocolls alle Stunden erweislich und richtig seyn. h. 4496. Für in Empfang gebrachtes Natural oder Materiale soll alle Mahl zugleich die Verausgabung des Geldes geschehen, oder in dem Natural-Protocolle wenigstens in margine angemerkt werden, warum diese Post noch unsaldirt bleiben mußte. §. 4499Bewilligte Geld-Anticipatronen und Vorschüsse hat der Rechnungsführer in dem Geld- Protocolle ersichtlich zu machen, wie dann auch Alles, was au Geldern, Naturalien und Mat erialien vorhanden ist, das Haupt- oder Tagebuch zeigen muß. Band m. i5o * s 95 Dey den Bcrtengeschäften ist ein ordentliches Waschbüchelchen zu führen. Hkth. am 6. May 782, A 263. h, i uní> K. Die Protocolle sind rein zu halten. Hkth. am 6. März 7S2. A 26g, Wer die Geld- und sonstigen Protocolle zu führen hat. Hkth. am 6. März 782. a 26s. Don wem der Mehlfäffer- ausweis zu führen ist. Hkth. am 6. März 78-. A 265. In den Haupt-Stationen ist der Ausweis über Depositv- rien zu führen. Hkth. am 6. März 7«r. A 268. lieber die a Oonto-Lieferun- gen ist ein besonderes Protokoll zu führen. Hkth. am 6. May 7S2. A 26a. In das Anweisungs-Protocoll müssen auch die Militär- Quittungen eingetragen werden. Hkth.am 6 März 782. A 263. „ ,i i6.3Jiäri 809. A 1601. » „ 3i. Iän. 8i4- A 566. Auf Conto einer Lieferung können keine Vormerkungen Statt haben. Hkth. am 6. März 782. a 26i. Die Verausgabung des Geldes für in Empfang gebrachtes Naturale muß im Natural- Protoeoll angemerkt werben. Hkth.am6. März752. A 263. Geld - Anticipationen sind in dem Geld-Protocolle ersichtlich zu machen. Hkth. am 6, März 76-. a 26a..