Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Controlle. §, 4449. Da der Magazins-Controllor nicht an allen Platzen die des Tages hindurch geschehenen Uebernahmen durchaus controlliren, sondern, wenn sich die Lieferungs- und Zuschubs- Lransporte häufen, nur höchstens die Qualität untersuchen, und von einem Depositorium zum anderen nach sehen kann, ob die Uebernahme und Ausgabe in richtigem Maße und Gewichte geschehe, so erhält derselbe mittelst eines Depositorien-Ausweises der Bäcker-Unter- Officiere nach den Formularen C, D, E und F die stäte, von ihm und dem Rechnungsführer leicht nachzurechnende Evidenz, wie viel an jedem Platze täglich rorräthig verbleibt. Wenn der Controllor, um bey den Depositorien, welche mehrere Albtheilungen haben, noch die in jeder solchen Albtheilung übernommene Quantität besonders ersichtlich machen, und auf den Depositorien-Tafeln bey jeder solchen Albtheilung die übernommene Summe richtig aufschreiben laßt, und nicht gestattet, daß (da wo es die Noth nicht wegen Beschleunigung der Fassungen ober der Transporte, ober wegen der Conservation des Naturals selbst erfordert) mehrere Depots auf Ein Mahl zur Ausgabe angegriffen werben, so wirb es ganz leicht seyn, auch dem Aerarium keine besonderen Kosten zu verursachen, sich nach Gutbeftnben bie eine ober andere Albtheilung unvorgesehen auszuwählen, zu fcontriren, unb sich dadurch von der Nichtigkeit des Depositorien-Ausweises in Ueberzeugung zu setzen, was der Controlliren- de sowohl, als der Rechnungsführer wenigstens durch bie Woche Ein Mahl bep jedem Backer-Un ter-Officiere zu thun har. Außerdem aber ist so viel möglich zu trachten, baß bie Uebernahme stets in andere, bie Alusgabe aber wieder aus anderen Depositorien geschehe, unb dadurch immer ein Depositorium nach bem anderen ganz geleert, unb so von selbst eine zweyte Art von richtiger Scontrirnng erzielt werbe. 4460. Uebrigens liegt es bem Controttirenben zur Haftpflicht ob, sich mit bem Rechnungs- sührer über bie Mittel zur Conservation der Naturalien, bann der Geräthschaften, besonders der Sacke genau einzuvernehmen, bey feiner täglichen Nachsicht in den Magazinen nicht nur das Bäcker-Personal, sondern auch bie Wachen unb Handlanger anzuweisen, wie sie zu dem Zwecke des richtigen Maßes, Gewichtes unb der genußbaren Qualität, bann der ararischen Sicherheit zu wirken haben: baß bie Fässer bey der Ausleerung an ihren Besianbtheilen nicht muthwillig ruinirt, bie Säcke gleich von Tag zu Tag nach der Ausleerung sortirt, bie beschädigten nassen an der Stelle getrocknet unb ausgebeffert, unb da, wo bey Armee-Colonnen-Magazinen zu dieser Reparatur keine Gelegenheit ist, solche, wie auch bie entbehrlichen brauchbaren Säcke unb guten Fässer, bann Faßtheile, von Tag zu Tag mittelst der Retour-Fuhren in bie Nachschubs-Magazine gebracht, sohin nicht durch Alnhäufung dieser Geräthschaften ober durch Aufschub ihrer Reparatur ein Nachtheil, der das Jahr hindurch über 100,000 fl. gehen kann, verursacht werbe; für welchen Schaden bey jedem vorkommenben Falle ber Magazins -Rechnungsführer und.Controllor angesehen werben wirb. §. 4451. Der Magazins-Eontrollor hat daher mit bem Bäcker-Unter-Qffici ere bie Anzahl ber reparationsbedürftigen unb unbrauchbar geworbenen Fässer, Faßtheile, Säcke und Requisiten von Tag zu Tag zu bestätigen, welche Bestätigungen bex Rechnungsführer bloß zu feiner In- terimal-Legirimatioii behalt, die Reparatur darnach einleitet, bas Reparattons-Lohnsgelb- Dvcument bannt cembinirt, unb letzteres sich zu seinem eigentlichen Rechnungsbelege wieder vom Controllor unb Uuter-Officiere bestätigen laßt, bie unbrauchbaren Sorten aber von vier zu vier ober längstens von acht zu acht Tagen, mit Zuziehung eines felbkriegscommissa- riatischen Beamten, ober in dessen Ermangelung durch einen Auditor, ober, wenn auch dieser nicht vorhanden wäre, durch eine beeidete GcrichtSperson wonach!ich bestätigen, bey dieser Säcke-Untersuchungs-Commission aber den Stämpel ausschneiben, bann unten auf 146 * 579 Was zukeokachten ist, wenn der Magazins-Controllor die des Tages hindurch geschehene Uebernahme nicht in allen Plä» Yen controlliren kann. Hkth. am 3. 2än. 808. A 163. C, D, E und P. Der Controllirende fiafficß mit dem Rechnungsführer über- die Mittel zur Conservation der Naturalien in’ö Einvernehmen zu setzen. Hkth. am 3. 35k. 808. A 163, Der Magazins - Controllor hat mit dem Bäcker - Unter- Officiere die Anzahl der urs brauchbaren Requistteu, von Tag zu Tag bestätigen. Hkth. am 8.2««..808. A i63. Band in.