Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
5Ő0 Wie Individuen, welche sich hinsichtlich der Bett-Fsurnitu- ren eine Nachlässigkeit oder 'Verwahrlosung zu Schulden kommen lassen, zu behandeln nnv. Hkth.am 9.3u(.816.o iz3i. » n 27. 3u(. 816. O i4?3, » » 19. Oct. 816. O 2266. » * 4. Nov. 816, Was öey der Untersuchung der Letten-Magazine zu beobachten ist. Hkth. «in 18. Apr. 786. G 2087. Die im Magazine befindlj, chen Bett-Fournituren müssen ordentlich abgezählt werden. Hkth. am 18. Apr. 785. G 2087. Wie die im Belage befindlichen Bett-Fournituren zu untersuchen sind. Hkth. am 18. Apr. 785. G 2087. Wie die in der Wäsche oder Reparation befindlichen Bett- Fournituren auszuweisen sind. Hkth. am 18. Apr»785» G 2087, Welche Bett - Fournituren »cnScontrirungs-Befund aus- machen, und wann dicRelation einzufcndkn ist. Hkth. am 18. Apr. 786. G 2087. WelcheBelt-Fourniturendie Betten-Magazins-Rechnunqs- sührer und deren Controllore zu untersuchen haben. Hkth. am >9. Oct. 6,6. O 1266. » » 27.3u(. 816.0 1473, » » 4* Nov. öi 6. angewiesenen Wirkungskreis ankommt, nicht nur allein bey Musterungen, sondern auch außer denselben, alle Monathe, oder bey Entlegenheit wenigstens alle 6 Wochen die Cafernen, Spitäler und Transports-Häuser, dann Betten -Magazinen unvermuthet untersuchen, und sich von dem Zustande der Betten und Bettstätten persönlich überzeugen, alle entweder angezeigten oder aber selbst wahrgenommenen Gebrechen und sonstigen Mißbräuche, wo sie m Zukunft immer gefunden werden mögen, mit aller Strenge ahnden und abstellen lassen, und falls solchen nicht auf der Stelle abzuhelfen möglich seyn sollte, dre unverweilte Anzeige allerhöchsten Ortes erstatten. §. 4363. Da die Betten-Magazins- und Militär-Controllore unter strengster Verantwortung keine anderen als vollkommen qualitätmäßige Bett-Sorten, das ist: von der vorge- schriebenen Qualität, Länge , Breite, und m Hinsicht auf Winterkotzen und Decken nach ihrem vollen Gewichte und Maße anzunehmen, und die unqualitätmäßigen, dann nicht gewichtigen sogleich zurück zu stellen haben, so sind im Falle einer erwiesenen Indolenz, Nachlässigkeit oder Verwahrlosung der ärarischen Betten und Bettstätten oder des vorgeschriebenen Bettengewichres in der Aufsicht und Vollziehung der dießfallsigen Befehle die schuldtragenden Individuen nicht nur zum Ersätze des dem Aerarium dadurch zugegangenen Schadens zu verhalten , sondern nach aller Strenge der Gesetze zu bestrafen. h. 4364. Bey Untersuchung der Betten-Magazine ist zu bemerken, daß die Bett -Fournitu- ren theils im Magazine vorrathig, theils im Belage bey den Regimentern und Bataillonen in den Protocollen ausgewiesen werden, daher solche jederzeit gehörig abzuschlie- ßen sind. §. 4365. Die sich im Magazine befindlichen Bett-Fourniturew müssen ordentlich abgezählt, und nach der Beschaffenheit ihrer Bestimmung und Qualität in dem Inventarium aufgeführt werden. §. 4366. Jene im Belage unterliegen zwar keiner solchen Beaugenscheinigung, doch müssen sie mittelst der Quittungen der Regimenter und Bataillone bey der Commission ausgewiesen werden. §. 4367. Was in der Wäsche und Reparation geführt wird, weisen die im 42. Abschnitte dieses Hauptstückes vorgeschriebenen Formularien aus, nach deren Abschluß die in der Repera- tion oder Wäsche befindlichen Sorten, wenn sie auf ein Beträchtliches sich belaufen, in Augenschein genommen werden können. §. 4868. Alle diese Classen der Bett-Fournituren-Vorräthe machen eigentlich den Scontrirungs- Befund aus, und sind mit dem letzten Rapporte erst in dem zu verfassenden Scontrirungs-Aus- weise zu vergleichen, und die darüber zu verfertigenden Relationen längstens »4 Tage darnach an den Hoskriegsrach einzusenden. §. 4369. Außerdem haben auch die Betten-Magazins-Rechnungsführer und deren Controllore sowohl die in den Magazinen,als im Belage befindlichen Bett-Fournituren und Bettstätten zu untersuchen, und jedes wahrgenommene Gebrechen oder sonstigen Unfug auf der Stelle den betreffenden Truppen-Commandanten (bey denen sie sich, so oft sie eine Visitation des Militar-Belages vornehmen wollen, zuvor deshalb zu melden haben) zur unverweilten Abstellung anzuzeigen, und dürfen übrigens nie dulden, daß drey Mann in einem doppelten, und zwey Mann in einem einfachen Bette verlegt werden. X11L Hauptstück. XXXIX. Abschnitt.