Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
550 XIII. Hauptstück. XXXIX. Abschnitt. Was ben Errichtung eines Feldspitals hinsichtlich der Bettstätten, wo sie in der Nähe nicht vorhanden sind, und nicht nachgefnhrt werden können, zu beobachten ist. Hkth. am rb. 2ipr. 8i5,L 1740, Wie die Erzeugung derBett- Fournituren z» geschehen hat. Hkth.am * 4.März 809. E1166, Wie sich zu benehmen ist, wenn in Kriegszeiten Eie Bett- Fournituren aus den Verpflegs - Mar-izinen nicht hergenommen werden können. Hkth. am >4- Nov- 8i3.L 3538. >. n »4, Sic». 8i3. L356o. Wie sich bey Erlassung eines Aufrufes zu sreywilligen Bey- trägen an Vett-Journituren zu benehmen ist. Hkth. am i4- 3ie». 8i3. L 3538, Nach welcher Basis die Anzahl der nöthigen Krankenbetten zu berechnen ist. Hkth.am l4.Mäkj8o9« E 1186. Für welche Spitäler feine Betten anzutragen sind. Hkth.am >4> März 809. E 1186. nicht für ein FestungS -Approvisionement oder ein Garnisons-Spital gehören, mithin entlehnt unb leicht zur Armee nachgeschoben werben können. §. 4340. Wenn daher bey Errichtung eines Feldspitals bie nöthigen Bettstätten in ber Nahe nicht vorhanden sind, auch nicht nachgeführt werben können, so ist stets der thatigste Bedacht zu nehmen/ daß sie auf bie einfachste, von ben an dem Orte ber Errichtung ober in der Umgegend aufzubringenden geeigneten Handwerkern am leichtesten auszuführende Weise auf das schnellste verfertiget werben, wobey bie kräftigste Hülfe ber betreffenden politischen Behörden in nachdrucksamen Anspruch zu nehmen unb zu benutzen ist. tz. 434». Die Bett-Fournituren, so wie bie Bettstätten, sind theils von bem entbehrlichen Vorrathe herzunehmen, theils anzuschaffen. Diese Anschaffung hat, so viel möglich unb soweite§ sich mit ber guten Wirtschaft verträgt, durch bie Erzeugung ber einfachen Krankenbetten aus ben in den Magazinen vorhandenen unb beym Ausmarsche ber Truppen zurück gebliebenen zweyspännigen Fournituren zu geschehen, welche letztere sodann wieder nach unb nach angeschafft werben können, damit man mit bem Materiale unb mit ber Arbeit leichter aufkomme. §. 4342. Da aber in Kriegszelten der Bedarf an Bett-Fournituren außerordentlich ist, und nicht immer herbey geschafft werben kann, um bte Erfordernisse ber Feldspltäler bedecken zu können, so ist in solchen Fällen, wo bte nöthigen Bett-Sorten nebst einfachen Betten ober Schrägen aué ben ärarischen Magazinen nicht hergenommen werben können, bie gefällige Bereitwilligkeit ber politischen Behörden ber deutschen Provinzen in Anspruch zu nehmen, ober durch Ankauf durch das Landes-Ober-Commissariat ber wöchige Bedarf herbey zu schaffen. h. 4343. Der Erfolg einer solchen Anspruchsnahme tst bie Erlassung eines Aufrufes zu freywil- ligen Beiträgen, wo vorzüglich bie thätige Mitwirkung ber politischen Behörden, um ben von Seite des Militärs anzustoßenden Lieferungs- Contracten von Bett-Fournituren einen tätigeren Betrieb, eine erleichternde Einleitung unb eine größere Wirksamkeit zu geben, zum Zwecke hat. Die General-Commanden haben daher in vorkornmenden Fällen durch Einvernehmen mit ber Lanbesstelle zu trachten, baß bie von dieser zu erlassende Aufforderung unb Kundmachung bie größtmöglichste Publicität durch besonderen größeren Abdruck in ben Zeitungsblättern unb durch Anschlag an öffentlichen Orten, bey Kirchen, bann Amtsörtern, so wie durch eigene Kundmachung bey den bestehenden Gremien, Korporationen, Innungen unb Zünften erhalte, unb es ist über ben geschehenen Erfolg von 14 zu »4 Tagen fortwäh- renb ber Bericht, bann Ausweis bem Hofkriegsrathe einzusenden. §. 4344. Jede Provinz kann nach ber Anzahl, Stellung und Stärke ber Armee - Corps ben Bedarf an Krankenbetten nach ber Basis von 3200 Kranken ober Blessierten für ein Corps von 3o,ooo Mann leicht selbst berechnen, und bestimmen, woher solcher zur Vermeidung unnützer unb kostspieliger Transporte zu beziehen ist. tz. 4846. Für bte so genannten ambulanten Aufnahmsspitäler sind weder Bettstätten, noch Schrägen anzutragen, wohl aber sind solche für bie Unterlagt-- unb Hauptspitäler mit ihren Filialien jederzeit alsogleich in Bereitschaft zu setzen.