Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
§• 4177‘ Bey Uebergebung eines haltbaren Ortes vb er einer Festung hat derjenige Beamte, welcher noch vor dem Einmärsche der diesseitigen Garnison die Magazins-Vorräthe und Victualien in Beschlag zu nehmen hat, die Weisung seines Verhaltes, von dem Haupt - Armee-oder Corps-Commando zu empfangen. h. 4-78. An dem Tage, wo eine Bataille geliefert wird, darf sich kein Verpflegsöeamter ohne Ordre, bey Cassation, von seinem Posten entfernen. §. 4i79« Die mit der steuerbaren Erhaltung der Landesbewohner nur immer vereinbarlichen, den Ländern in der möglichsten Ausgiebigkeit zuzutheilenden Armee-Bedürfniß-Beyträge sind in Raten einzutheilen, welche der Zufuhrbestreitung angeinessen sind, und die nahen Hülfsquellen nicht auf ein Mahl erschöpfen. Es muß durch eine solche Beobachtung der großen Verlegenheit vorgebeugt werden, daß die Armee nicht in unabzuhelfenden Mangel gerathe, wenn sie die Kräfte der occupirten fremden Lander zu zeitlich erschöpft hätte, und dann von dem Nachschübe aus den Erblanden allem leben wellte, der besonders, wenn mehrere Corps zur Operation versammelt werden, nie ganz in der erforderlichen Ergiebigkeit zu erreichen ist, und wofür die überspannte 'Anstrengung in der Fuhren- ftellung den eigenen Ländern weit nachtheiliger, als j-ede andere Kriegslast, seyn würde. §. 4180. Hiernach muß also, so lange es die Operations-Bedürfnisse nur immer gestatten, die Eintheilung der Requisitions-Summen in die Monathe geschehen, welche bis zur möglichen Benützung der neuen Ernte noch bevorstehen. Mit dieser wesentlichen Vorsicht muß auch gleich die weitere Disposition verbunden werden, daß dasjenige, was über diese Lieferungs-Raten nothwendig wird, eben auch in monathliche Raten eingetheilt und nach und nach bezogen werde. §. 4181« \ Eben so gehört es in fremden Ländern mit unter die wesentlichsten Vorsichten, daß die Nachführung solcher Hülfen nicht bloß wegen mehrerer Ausgiebigkeit und geringerer Belästigung deö Landes auf Flüsse, oder wegen besserer Fahrbarkeit der Hauptstraßen allein auf diese beschränkt werde, sondern es müssen von den rückwärtigen Nachschubs-Haupt-Magazinen auch alle minder vollkommenen Landstraßen und Wege, welche hinter dem Corps bestehen, benutzt werden, um hierdurch die Möglichkeit der Bedarfs- nachfuhr zu erreichen, und sowohl bey einem gähen Rückmärsche auf jeder Route Unterstützung zu treffen, als auch bey gähem Wechsel der Armee - Positions - Gegenden leichter darnach die Jnstradirungen ändern zu können. §. 4'82. Vorwärts an der Armee dürfen keine Vorräthe immobil gesammelt oder angelegt werden, weil es eben nicht unglücklicher Ereigntffe bedarf, um solche vorwärts gesammelte Vorräthe entweder ganz zu verlieren, oder sie nur zerstört und zum sogleichen Gebrauche der Armee nicht mehr anwendbar wieder zu sinden; sondern auch abgesehene Operations-Vor- theile es oft erheischen, eine Gegend zeitweise zu verlassen, und den Streifereyen des Feindes preis zu geben, wo sonach derley Vorräthe aus der Positions-Gegend entweder wegen des plötzlichen Aufbruches und der schnellen Bewegung der Armee, oder des anderweitigen großen Fuhrenbedarfes, derselben nicht so nachgebracht werden rönnen, als wenn sie rückwärts liegen, wo ungestörtere Anwendung der vereinten Länderkräfte zu ihrer Behebung möglich ist. §. 4183. Es dürfen auch die Backereyen und Nachschubs-Magazine nicht naher als 5, höchstens 4 Meilen hinter der Wagenburg oder den so genannten Colonnen - Magazinen seyn; 33 ont Ein Marsche in feindliche Länder. 526 Was bey tlebergehnng eines haltbaren Ortes hinsichtlich der Magazins-Vorräthe zu beobachten ist. Hkth. am 6. Mä»; 78». A -LS. Wenn eine Bataille geliefert wird, darf firi) der Verpflegs- beamte nicht von seinem Posten entfernen. Hkth. am 6. März 782. A 268. Wann dieArmee-Bedürsnis- fe in Raten einzutheilen sind. Hkth. am 3-. May 809. Wie die Eintheilung der Requisitions-Summen zu geschehen hat. Hkth. am 3-.May 809. Wie die Nachsührnng solcher Hülsen zu geschehen hat. Hkth. am 31. Mas 809. Bei, der Armee dürfen keine Vorräthe vorwärts gesammelt werden. Hkth. am 31. May 809. Wie weit die nächsten Bäcko- reyen und Nachschuvs-Mag.,- zine entfernt seyn muffen. Hkth. am Ji. Mai) 809.