Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Spedirung und Lranspo rtirung. 45<), XXIV. Abschnitt. Won der Spedirung und Transportirnng. §. 8907. Mehrere Umstände können die Natural - Aushülfe von einem Magazine in das andere noth- wendig machen, um entweder den Abgang in einer Gegend zu decken, oder aber die Wirth- schaft durch die Absendung aus der anderen Gegend zu fördern, endlich auch, wenn in einem Magazine oder Lande zu viel Vorrath von früherer Zeit her sich befindet, der nun aus Mangel der dortigen, diesem Vorräthe angemessenen, hinlänglichen Consumtion anders wohin zur Verwendung gebracht werden muß. Bey dem ersten und letzten Falle spricht die Sache von selbst, bey dem zweyten hingegen, wo nähmlich die Wirthschaft die Herbeyziehung des Naturals aus anderen Gegenden räthlich macht, kommt es auf eine wohl überlegte gegründete Speculation an, daß das aus- dem anderen Magazine hergehohlt werdende Naturale mit Zuschlagung der Transports-, Mauth-und anderer Unkosten, der Manipulations-Auslagen wirklich wohlfeilerals die Anschaffung, in der Gegend, wo es hingeschickr wird, zu stehen komme, oder aber, daß durch dessen Dahinsendung die Herabsetzung der dort laufenden höheren Preise beabsichtiget werde. Dispositionen, durch welche Natural - Transporte aus rheuern in wohlfeilere Gegenden, oder aus Seiten - oder vorwä'rtigen Stationen mittelst Zurückfuhr in solche Bedarfspuncte eingeleitet werden sollten, welche mit wenigem Umwege und mit mehr Vortheil von rückwärts bedeckt werden könnten, ziehen eine strenge Verantwortung und den höheren Auswandesersatz für den dlsponirenden Ober-Verwalter nach sich, der durch eine nicht mit Combinirung aller Umstände wohl überdachte, und nicht nach gehörigen Grundsätzen getroffene Transports - Einteilung für das Aerarium entstehen sollte. Unter eben dessen Haftung und Verantwortung kann und darf keine Transportirung zu einer Zeit eingeleiter und fortgesetzt werden, wo wegen gewöhnlich eintretender Hindernisse der Witterung das äraransche Gut einer wahrscheinlichen Gefahr ausgesetzt würde. Ueberhaupt liegt den Referenten des Verpstegs-Departements die Pflicht ob, auf die von einer Magazins- Station zur anderengeleiteten Transporte ein vorzügliches Augenmerk zu richten, die Möglichkeit des Eintreffens derselben gut zu berechnen, und im Falle einer wahrzunehmenden Verzögerung des Eintreffens die Ursache davon, und den Zustand des Transportes auf der Stelle erheben zu machen, und die Verfügung zu treffen, damit eine etwannige Verderbungsgefahr abgewendet, und die Rettung des beschädigten Gutes schleunigst gesichert werde. Da in der Linie dev Armee-Position gar keine stabilen Magazine bestehen dürfen, sondern Alles, was durch die ausgeschriebene unmittelbare Lieferung, sowohl an fertigem Brote, als an Fourage eingehet, bey den Armee -Colonnen- Magazinen so lange auf den Wägen vorrathig gehalten werden muß, bis diese durch die Abfassungen entladen werden können, so ist der Abgang, welcher durch die in vier-bis fünftägige Raten eingetheilte Lieferung der vorwärtigen Kreise nicht bedeckt werden kann, aus den rückwärts der Armee auf 6, 7, bis 6 Meilen aufzustellenden Feldbäckereyen und Absatz-Magazinen von 4 zu 4, oder von 5 zu 5 Tagen durch den Nachschub dergestalt verläßlich zu ergänzen, daß in den Armee-Colonnen-Magazinen nach jeder Fassung wenigstens ein zweytägiger Bedarfsvorrath verbleibe, welcher der Armee bey gäher Bewegung an der Stelle folgen, somit ihren Bedarf einstweilen für die ersten Tage bedecken kann, bis die Lieferungen oder der Nachschub in die entferntere neue Position nachgebracht, und die in solchen Fallen zu treffende neue Einleitung in Vollzug kommen kann. In diesem hinter der Armee-Aufstellung 6 bis 8 Meilen entfernt liegenden Feldbäckereyen und Absatz-Magazinen ist der Vcrrath an Brot und Gemüse nicht über einen viertägigen, an Comiß-Mehl ebenfalls nicht über 4 bis 5 Tage, an den Fourage-Artikeln aber nicht über b Tage berechnet, erwachsen zu lassen, nähmlich nach dem Bedarfs derjenigen Armee- Abtheilung, welche hieraus ihre Subsistenz erhält, dahin kommt die ebenfalls in sechstägigen n6 * Nothwendigkeit der Speöl- rung. Hkth.am 6.2ftäi’i782.A ,68. » » z8.3un. 8o3.A 3,oi. » » ä3.2Jifltrj0o4.A 182 1. » » 3.Set- 8i3.A'455»,. Bandin.