Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

XIII. Hauptstück. XXIII. Abschnitt. 446 Was die DerpflegsaMter hin­sichtlich der Wagen und Ge­wichte zu beobachten haben. Hkth. am 6. Marj 783. A 268. In welchem Gewichte der niederösterreichische Metzen u. der böhmische Strich bey den Derpflegsämtern angenommen werden dürfen. Hkth- am 24. Auq. 776. ,, » ló.Jíug. 807. A 6479. Wie der Gewichtsbestand von Früchten verschiedcnenGe- wichtes, welche aas einen Hau­sen zusammen geschüttet wer­den müssen., zu erhalten ist. Hkth. am 16.2iug. 807. a 6479­Was die Verpflegs - Maga­zine bey Hinausgabe der Brot- srüchte an die Müller zu beob­achten haben. Hkth. am H.3ÁR. 807. A 342. Was die Verpflegs-Maga­zine bey Transportirung der Drotsrüchte oder des Hartfut­ters durch die Landesvorspann hinsichtlich des Transports- Lohnes zu beobachten habe». Hkth. am 29. Nov.6o3. A 6377, Wa s bep Verführungen, die auf geschloffene Verträge ge­schehen, zu beobachten ist. Hkth. am 29. Nov. 3o3. A 6377. Wann die Derpflegsämter die vorräthigen Gewichte und senstigen Requisiten auszuwei- sen haben. Hkth.am b. Marz782. A *68». In den Magazinen müssen die nöthigen Schalwagen zum Mehlwägen, und kleine Wagen zur Abwägung der Heu-Portionen mit den nöthigen zimmentirten Gewichten, nebst den bey der Bäckerey gewöhnlichen Wagen und Gewichten in hinlänglicher Anzahl vorhan­den seyn, um nöthigen Falles sich derselben bey jeder Gelegenheit augenblicklich bedienen zu können. Die öftere Untersuchung dieser Wagen und Gewichte wird dem Magazins-Vor­steher zur besonderen Pflicht gemacht. Alle so genannten Schnellwagen sind wegen wahrge­nommener öfteren unrichtigen Gewichtsandeutung außer Gebrauch gesetzt, und keine neuen mehr auzuschaffen. Wo aber deren noch vorhanden sind und aushülfsweise gebraucht werden, muß sich ihrer Richtigkeit wegen mit den vorräthigen Gewichten öfters die vollkommene Ueberzeugung verschafft werden. §. 3901. Der niederösterreichische Metzen Korn muß 76 und der böhmische Strich 112V2 Pf. im Gewichte haben; unter diesem Gewichte darf von den Verpflegs-Magazinen das vom Lande abgeführte Getreide nicht angenommen werden, indem die Reinigkeit der Frucht um so nöthiger ist, da im Gegentheile kein genießbares Brot erzeugt werden kann. Von erkauf­ten Brotfrüchten haben die Militär-Controllore das Gewicht genau zu erheben. §. 3902. Wenn Früchte von verschiedenem Gewichte in den Magazinen auf einen Haufen zu­sammen geschüttet werden, muß das gleiche Gewichtsverhältniß, bey Untersuchungen so­wohl als bey Abspedirungen, durch die Abmischung mittelst Umschaufelung des ganzen Haufens hergeftellt werden, wo sodann nach geschehener Uebermeffung, nur mit Abwägung einiger Metzen von der Seite und aus der Mitte, der wahre Gewichtsbestand des ganzen Quantums zu erhalten ist. §. 3903. Die Verpflegs-Magazine haben die Brotfrüchte, welche den Müllern zur Vermahlung hinaus gegeben wetten, vorzuwägen, und das sich ergebende Gewicht ist sowohl in die Ver- mahlungs-Protocolle als auch in die Mahlbüchel einzutragen. §. 8904. Die Verpflegs-Magazine haben bey Transportirung der Brotfrüchte oder des Hart- futters durch Landesvorspann im Allgemeinen zu beobachten, daß 1 Sack oder ii/2 nieder- österreichische Metzen Brotfrucht, so wie 1 Sack oder 2 niederösterreichische Metzen Hartfut­ter ohne Unterschied für einen niederösterreichlschen Zenrner angenommen werden, und der Transports-Lohn hiernach berechnet werde, so wie dagegen bey Verführung von Mehlfas- sern die Fuhrlohnsvergütung nur nach dem Netto - Gewichte zu berechnen ist. §. 3go5. Bey Verführungen, die auf geschlossene Verträge geschehen, müssen stets die Beding­nisse, wie man wegen des Gewichtes der zu transportirenden Naturalien überein gekommen ist, in dem Vertrage mit eingeschaltet werden, damit die höhere Behörde, der die Beur- theilung und somit die Begnehmigung oder Verwerfung des Vertrages obliegt, davon in Kenntniß gesetzt sey. §. 3906. Die Verpflegs-Magazine haben die vorräthigen Gewichte und Wagen, dann die fen- stigen Magazins-Requisiten, in den halbjährigen Verrechnungen auSzuweisen.

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