Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
4o a XIII. Hauptstück. XV. Abschnitt. Was Sey Weisung eines ander» Hartfutters stattHafers zu beobachten ist. Hkth.am ».Sep- 807. Abgabe der Gerste bey Dor- rath an derselben. Hkth.am 17. S0rtfl9 808. A 3490. i mährischer Metzen Korn gibt .. .. . 16 Portionen 1 y> » Gerste» . * . *-3Vs » 1 » » Hafer » ■ . . . 1 0 78 » 1 böhmischer Strich Korn gestrichen gibt . 2 l » 1 » » Gerste gehaust » . . '?n 1 » » Gerste gestrichen » . , . i5 » .1 » » Hafer gehaust . . . *4 » 1 Breslauer Scheffel Korn » . . i5 » 1 » » Gerste » . . 12V2 » 1 » » Hafer » « . 10 » Statt einer halben Dienst- »der Prima-Plana-Heu-Por» tion ist eine halbe Hafer - Portion zu erfolgen. Hkth. amb. März 7S2. A -68. 1 sächsischer oder Dresdner Scheffel gibt von allen 3 Gattungen so viel als ein böhmischer Strich. Die Maße der übrigen Lander sind nach ihren Verhältnissen gegen den n. ö. Metzen, wie es int 23. Abschnitte dieses Hauptstückes ersichtlich ist, in Portionen zu reduciren. H. 3707. W enn anstatt Hafers auch ein Theil eines andern Hartfutters abgerercht werden muß, so ist den Cavallerie-Dienstpferden p$ viel als möglich der Hafer, und den übrigen Pferden das andere Hartfutter zu vertheilen. h. 3708. Befindet sich in einem Magazine ein Vorrath an Gerste, so ist dieselbe nicht liegen'zu lassen, und dadurch das Aerarium der'Gefahr des Verderben», auszusetzen, sondern sie ist dergestalt in die Consumtion zu bringen, damit bey jeder Haferabgabe immer im Verhältnisse des Vorrathes der vierte Theil an Gerste, drey Viertel Hafer, jedoch nicht nach der Metzenanzahl allein, sondern nach den Portionen berechnet, verabreicht wird. :§• 37°9* Falls Hafer statt Heues abzugeben angeordnet wird, ist für eine halbe Dienst -oder Prima- Plana-Portion Heu etne halbe Portion Hafer zu quittiren und zu erfolgen.. XV. Abs ch n i t t. W 0 » dem He » c.. Wann die Sinkaufs-Accorde «l'zuschließen sind. Hkth.am6.Marz 782, A 268. §. 3710; Die nöthigen Heu - Einkäufe sind nur mittelst der Accorde und Contracte, und diese um die möglichst wohlfeilen Preise, mit dem für das Beste des Aerariums nöthigen Bedacht einzuleiten, mithin darauf zu sehen, daß dieser Artikel stets aus der ersten Hand bezogen werde, indem dieses einen entschiedenen Vorkheil für das Aerarium zur Folge hat. §. 3711. Es ist deßhalb zur Basis anzunehmen, daß dasselbe von der ersten Fechsung, und nicht in sumpfigen Gegenden gewachsen, auch nicht mit Staub und llnstath vermengt sey. Zur Anschaffung desselben sind die Monathe September, October und November am besten geeignet, um niemahls neues Heu füttern zu dürfen, auch durch früheres Kaufen nicht so viel durch das Austrocknen zu verlieren, und dasselbe durch den spätem Einkauf nicht zu theuer bezahlen zu müssen; dennoch aber können die Verpflegsbeamten auch außer der oben berührten Zeit, wenn trockenes Heu vortheilhaft zu bekommen wäre, den Einkauf bewirken, deßhalb kann in Gegenden, wo die Qualität des Heues schon vorhinein bekannt ist, solches im Frühjahre mit guten Bedingnissen contrahirt werden: 5Die i5«i,(5mfaufi>e§.fjeueS iix bergen ift. £iftb. am '3.3uf. 796. A 2467. „ i2,üet.8i5. A654>. ( )