Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

V o n den Pferd-Portionen in natura. 401 Wenn die Foura'ge durch Feuer zu Grunde geht, so ist dasNähmliche, was im IX. Abschnitte dieses Hauptstückes beym Brote gesagt wurde, zu beobachten. Eben so muß eine von dem Brigadier und"kriegscommiffariatischen Beamten bestätigte Passierungs-Conslgnation ausgenommen, und dem Vorgesetzten General-Commando zur Passierungs - Begnehmigung überreicht werden, wenn die Truppen in einer feindlichen Affaire oder in einem Scharmützel die mitführenden oder mittragenden Naturalien zu ihrerErleichterung wegzuwerfen bemüssiget werden, oder solchem der Affaire verlieren, wo bey der Untersuchung hauptsächlich darauf gesehen werden muß, ob diese Naturalien nicht hätten abgelegt, oder im Lager zurück gelassen werden können, weil dieses , wenn es thunlich rst, zu geschehen hat, gleichwie auch darauf wahrgenommen werden muß, ob nicht die verlorene Fourage zum Theil wieder ausgenommen worden, oder ob nicht die Mannschaft nach der Affaire Gelegen­heit gefunden habe, ohne Excesse sich und ihre Pferde zu erhalten, ohne daß aus dem Magazine oder vom Lande , statt der in Verlust gerathenen, andere Naturalien wären gefaßt worden, well in diesem Falle nur jene Fourage vom Aerarium zu vergüten und in Gebühr nachzutragen ist, welche zur Erhaltung der Pferde gefaßt werden Muß. Es ist fernerdarauf zu sehen, daß, wenn es etwa ganz besondere Umstände im Kriege erfordern, außer den gefaßten Pferd-Portionen, noch auf gewisse Tage, Hafer und Heu als einen unangreiflichen Vorrath mitzuführen, solches nach der Hand, wenn es nicht mehr nöthig ist, sogleich wieder abgestellt werde, um diesen Vorrath nicht der Gefahr des Verlu­stes auszusetzen. Aus jene Fourage , welche der Mann auf Märschen oder sonst einzelnweise verliert, wird keine Vergütung passiert; er muß darauf acht haben, und wird durch den Verlust strafbar. Formular A. N. N. Regiment, Bataillon oder Corps. N a t u r a l - I o u r n a l. f ür den Monath . . 18 . . 3 2 Z Da­tum der Zeit Aus wel­chem Ver­pflegs­Magazi­ne. Pri­ma­Plan. Holz. Stroh. 3 Ä-s Unterschrift des re­spicirenden feld­kriegscommissaria­tischen Beamten. 5 Ausstellung. N aí) m e n d es Q. uittiren­d e n. von bis §>-05 3 t ■6 .2.-7Í 3 © 3 5) Sb. Ä Portion. Klafter. Portion. Vänd iit. 10 V

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