Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

§. 3 507. Der Director hat sich zwar nie ohne Bewilligung des zur Besorgung der ökonomischen Geschäfte bey der betreffenden Armee aufgestellten General-Stellvertreters aus dem Haupt- j Quartiere zu entfernen, weil derselbe bey jeder Bewegung auch seine Depots-und Nach­triebs-Dispositionen treffen, und hiervon zur Anweisung der Truppen Rapvorte geben muß, indessen wird derselbe doch Ley besonderen Anlassen, wo es sich um 'Abhülfe von Gebrechen und um Vorbeugung gegen Mangel oder Schaden handelt , diesem General die Anlässe zu melden, und mit dessen Bewilligung bte Depots und Routen zu bereisen, seine von Tag zu Tag einzuhaltende Marsch«Route aber auszuweisen haben, damit er bestimmt anzutreffen sey, wenn Umstande seine Rückberufung gähe erforderten. Auf diesen Reisen, nach Maß der Entfernung und Dringlichkeit, die Post zu bewilligen, wird von dem commandirendeu -General abhangen; Zehrungsenrschädigungen oder Diäten har jedoch der wirkliche, den Vollen Gehalt beziehende Director nie anzusprechen. Der Haupt -Vertherlungs-Depots -Commandant hat die Filial-Abgabs-Stationen Ein Mahl, und jeder Triebs-Commandant die ganze Strecke seiner Route vorwärts gegen die Armee bis zum nächsten Depot zwey Mahl im Monathe zu bereisen, so, daß er das Personal unvorbereitet auf der Straße in seiner Dienstleistung treffe, und sich die Ueberzeu- gung verschaffe, ob auf die Conservation des Viehes genau gesehen, der gemäßigte Trieb eingehalten, die Fütterung ordentlich besorgt, und mit der Futter - Qualität und Quantität keine Unfüge getrieben, endlich überhaupt redlich gebühret, und dem Sinne dieser Instruction nachgekommeu werde, lieber jede solche Reise wird die Relation der Regie - Di- rection einzusenden seyn. tz. 35o8. Den Officieren, welche diese Bereisungen vornehmen müssen, wird, weil sie nie über 4 bis 5 Tage von ihren Posten entfernt seyn dürfen, die Post, und auf die Tage ihrer bießfalistgen Reise an Zehrungsentschädigung ein Drittel Gage zu erfolgen seyn. Won der Fleisch -Manipulation. IBereifansert t'on len Difec' twen unö {Depots Sommal ianten. ^ Jjffl?. «m s8.35i«i*j8o9.A 194», 1 t i ► t • 33ewiffigun3 bor'Poft' ttn* , 34rung$eiufct>äi>ic!utig. fyttb.atmS- «rj8o9,A 1940

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