Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von der Geld- und Natural-Gebühr der Armee. 55 tz. 2<)l6. An der Gratis - Gage haben Theil zu nehmen: a) Nicht nur die Generale, Stabs-und Ober-Officiere, dann Militär-Beamten, sondern auch jene Parteycn, welche keine Dicnstpferde reiten., denen Pferd-Portionen unent- geldlich zur Gebühr ausgemeffen sind, und die wirklich in das Feld abzugehen haben. b) Die Trompeter des Szekler Husaren-Regiments, weil sie kein Dienst-, sondern ihr eige­nes Pferd reiten. c) Die Oberärzte, welche dem dirigirenden Stabsarzte der Armee beygegeben werden, da ihnen d-ie Erfolglaffung einer Pferd-Portion bewilliget ist, weil sie sowohl wegen ihres Fortkommens, als zur Versehung der ihnen obliegenden Dienstespstichten, und ins Besondere, um sich bey vorfüllenden Gefechten mit dem Dirigirenden, oder auf dessen Auftrag auf die Verbandplätze begeben zu können, ein Reitpferd wirklich nothwendig bedürfen. d) Diejenigen Individuen, welche von den Garnisons-Bataillonen, von den Cordons-Ab- theilungen, von den Depots, Reserve-Escadronen und.von dem Hausstände der Gran­zer ohne Beförderung in das Feld beordert oder transferirt werden, erhalten die Gratis-Gage mit der Rücksicht, daß, wenn diese Beorderung oder Transferirung in den letzten 2 Monathen der Campagne geschieht, denselben die Gratis-Gage bey Eröffnung des darauf folgenden Feldzuges nicht wieder erfolgt werden darf. e) Den Officieren, die als Adjutanten bey den Generalen im Felde stehen, gehört die Gra­us-Gage auf die bekleidende Charge in conto ihres Regiments, und außerdem noch besonders von der Adjutanten-Zulage pr. 20 fl. in conto des großen General-Stabes. f) Der Verpflegsbäckermeister hat gleich dem Oberbäckermeister die der Armee bewilligte Gratis-Gage zu erhalten, obschon er die ihm nach dem Systeme bemessene Pferd-Por­tion im Reluitionö - Betrage empfangen muß, und sie nur auf besondere Bewilligung des commandirenden Generals in natura abfassen darf. g) Den von einem solchen Stande, wo keine Gratis - Gage erfolgt wird, zu der Infanterie, Cavallerie oder zu einem andern Corps ohne Beförderung transferirten Individuen gebührt die Gratis-Gage nach dem Tractament, welches sie durch ihre Transferirung er­langen. h) Die commandirt, absent und krank zurück bleibenden Officiere und Parteyen erhalten die Gratis - Gage erst dann, so bald sie zur Dienstleistung zu ihren Regimentern in das Feld abgehen, worunter auch jene gehören, welche von dem Garnisons-Stand späterhin ohne Beförderung ins Feld gezogen werden. §. 2917. An der Gratis - Gage haben keinen Antheil zu nehmen : a) Alle jene Individuen, welche zu dem Garnisons-Stande gehören oder in der Garnison dienen,, oder aber bey den Depots und Reserve-Escadronen bleiben, wenn auch die Garnison, wo sie liegen, in jenem Lande ,st, wo der Krieg geführt wird, außer es würde in diesem Falle die Gratis-Gage von allerhöchsten Orten besonders bewilligt. b) Dle Fuhrwesens - Adjutanten, da sie mit ärarischen Pferden beritten gemacht werden. c) Die Oberfeuerwerker bey der Artillerie, so wie die aus den Feuerwerkern zu Adjutanten für die Artillerie-Stabs-Officiere gewählten Individuen, da letztere über dieß vom Aera- i rium montirt werden, und ihre Pferde im Kriege von dem Militär - Fuhrwesen mit Sattel und Zeug erhalten. d) Alle jene Individuen, welche ein Dienstpferd reiten, daher auch die Stabstrompeter bey den Jägern, und die Trompeter bey der Cavallerie von der Gratis-Gage ausge­schlossen sind, mit Ausnahme der Trompeter des Szekler Husaren-Regiments, welche, Wer an der Gratis - Gage Theil zu nehmen hat. Hkth. am 18. Apr. 78S. „ „ 11. íipr.789. G 3919. Die Trompeter des Szekler Husaren-Regiments haben auf dieselbe Anspruch. Hkth. am 14. May 809.122 >4. Die bey dem dirigirenden Stabsarzte der Armee zuge- thcilten Oberärzte. Hkth. am 26. Oct. 813, l 3147. Di ejenigen, welche von den Garnisens-Bataillonen, Reser­ven, Cordonü-Abtheilungen jc. ohne Beförderung in das Leld beordert werden. Hkth. am 18. Apr. 785. »» .1 29. Apr. 789. Die Officiere, welche als Ad­jutanten bey den zun, Feldstan­de gehörigen Generalen sich be­finden. Hkth. am 18. Apr. 785. Die Derpflegsbäckermeister, obschon sie die Pferd-Portio­nen nur reluirt erhalten. Hkth. am 18. Apr. 785. », », 6. Marz 809.11,9g. „ 29. Oct. 6,3.158rr. Gebühr an Gratis-Gage für solche Individuen, welche von der Monturs-Commission -c- zur Infanterie, Cavallerie rc. übersetzt werden. Hkth. am 18. Apr- 785. Für die Commandirten, Ab, senken oder krank zurück Blei­benden. Hkth. am 18. Apr. ?85. " Wer überhaupt an der Gra­tis-Gage keinen Antheil zu nehmen hat. Hkth. am 18. Apr. 765. Die Fuhrwesens-Adjutanten. Hkth. am 18. Apr. 785. Die Ober - und Feuerwer­ker. Hkth. am 18. Apr. 785. Alle jene Individuen, welche ein Dienstpfcrd reiten. Hkth. am 18. Apr. 785. „ „ 28. Äua. 806. 1 4616. Land in. 10

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