Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von der Bequartierung überhaupt. stimmte Mistgrube oder in deren Ermangelung auf einen abseitigen Platz zusammen ge­fegt werden. Wenn Stalle in ben dafernen sind, so muß der Mist alle Lage ausgeräumi , und ohne ihn muthwillig zu zerstreuen, so viel möglich auf einen isolirten Platz zusammen gelegt, und zur Verhüthung aller Gefahr für die Gesundheit höchstens eine Woche im Hofe belassen werden. Bey der Caoallerie, wenn die Pferde ausgeführt sind, müssen die Stalle gelüftet, und die Raufen und Barren gereiniget werden. Auf das Feuer ist die größte Aufmerksamkeit zu verwenden, mithin darf weder mit unversorgtem Lichte, noch mit brennender Tabakspfeife herum gegangen werden. Auf alles dieses haben nicht nur allein die in den Zimmern eingethellten Unter - Officiere und Gefreyten, sondern auch vorzüglich der Corporal vom Tage zu sehen, dessen Aufmerksamkeit nichts entgehen darf. Die Offi- eiere müssen in ihren Compagnie - Nummern täglich Nachsehen, und alle Unordnungen so­gleich abstellen. In jeder daferne ist eine angemessene Wache aufzuftelley, und alle Thöre müssen mit Wache besetzt werden. Diese müssen auf Feuer, auf das nächtliche Auslaufen und zu spate zu Hause Kommen der Leute, überhaupt auf alle Ein- und Ausgehenden auf­merksam seyn. Die in den dafernen aufzustellenden Jnspections - Officiere haben auf Ordnung, Rein­lichkeit und Erfüllung der vorgeschriebenen Obliegenheiten zu wachen, und alles abzustellen, was wider die Vorschrift lauft; da sie daher bey jedem Ereignisse zugegen seyn müssen, sollen sie sich, wenn sie schon nicht in der Ca ferne bequartiert sind, dennoch in derselben bey Tag und Nacht aufhalten. §« 2665. In den Mannschaftszimmern müssen dre Bettstatten regelmäßig zwey Schuh weit von ein­ander stehen; eben so sollen die Betten, theils wegen der schädlichen Wirkung auf die Gesundheit der Mannschaft, theils wegen Feuergefahr, nicht zu nahe an den Ofen gestellt werden. Die Bettstätten sind für gesammte Mannschaft zweyspännig, nur die Feldwebel, Wacht­meister, k. k. ordinären Cadetten und Prima-Pianisten haben einfache Betten; nach der Anzahl der in einem Mannschaftszimmer ordnungsmäßig aufzustellen möglichen doppelten oder einfachen Bettstätten wird die Anzahl der in solche zu bequartierenden Kopfe, und nach dieser das Erforderniß an allen übrigen Gerathschaften bemeffen, wenn daher z. B» ein Zimmer 10 doppelte Bettstätten faßt, so gehört für em solches ein Tisch auf 20 Mann, und zwey Banke, jede für 10 Mann. In die Zimmer der Feldwebel, Wachtmeister, k. k. ordinären Cadetten und Prima-Pianisten sind so viel möglich statt der Bänke Stüh­le zu stellen. An Wassereimern gebührt für ungefähr 10 Mann 1 Stück. An Heitzungs- gerathschaften gehören für jebtm geheitzt werdenden Ofen eine eiserne Feuerzange und eine Kohlenschaufel. Im Sommer sind die Heitzungsgerärhschaften aus den Zimmern wegzuneh­men und in Magazine aufzubewahren. Zum Spalten und Schneiden des Brennholzes sind für jede Compagnie eines deutschen oder italiänischen Infanterie-Regiments zwey, für eine Compagnie eines ungarischen Infanterie-Regiments, für eine Artillerie-Compag­nie und für eine Escadron Cavallerie 3 Holzhacken, dann für jede Compagnie oder Es- cadron ohne Unterschied 1 Holzsäge, 1 Holzbock und 1 Holztrage zu verabfolgen. An Be­leuchtungs-Requisiten gebührt da, wo die Oehlbeleuchtung besteht, für ein kleines Zimmer, wo bis 20 Mann untergebracht sind, eine blecherne Lampe sammt hölzernem Gestelle, und so im Verhältnisse mehrere. Da, wo Unschlittbeleuchtung besteht, nach eben dieser Ci- nosur die nähmüche Anzahl von Leuchtern und Lichtscheren. In die Wachstuben gehören folgende Requisiten: und zwar 1 hölzerne Pritsche, nach der ^Stärke des Wach-Quantums. 1 Tisch. 2 Bänke. 1 Wasserkanne.! 11. 100 * ÍÍHétttöfj Ver Simmereitmity' ttm.ii unö fcnflicien Qbewttyt fcf?«ften. aut 27. Sun. 751, „ [•» i.©ep. 807,

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