Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Vo n b r itt ärztliche n Personale. 2 55 H. 2131. Zst der btrigirenbe Stabsarzt nicht zugegen, so sind die angestellten Stabsärzte berech­tiget, alle einkommenden Medicamenten--Fassungen der Regiments-und Corps-Aerzte zu revidiren und zu unterschreiben. Nur haben sie darauf zu sehen, daß die Specisicationen vorschriftmäßig verfaßt sind, und feine normalwidrigen Medikamente gefaßt und kein unmäßiger Gewichtsbetrag angesetzt werde. §. 2 l 32. Die Stabsärzte haben in Fällen, wo sie in Ansehung des Avotheken - Wesens etwas anzubringen finden, sich nicht in eine Art von Verhandlungen mit dein Aporheken-Personale einzulassen, sondern die nöthige Vorstellung dem General-Commando der Armee zu ma­chen, damit dieses dem Apotheken - Provisor den gehörigen Auftrag zuferrige; nur in drin­genden Fällen, besonders bey vorkommenden Schlachten, haben die Stabsärzte gleich an der Stelle mit dem Apotheken - Personale die nöthige Disposition zu treffen, die zum Besten der Kranken und Blessierten norhwendig ist, in welche sich das Apotheken Personal fügen muß. §. 2i 33. In den Feldspitalern sind erstens Feldärzte, welche als Chef-Aerzte die Direktion und am Krankenbette die Ordination führen, und Feldarzte, welche unter den erstgesagten stehen, und alles dasjenige befolgen, was von diesen anbefohlen worden ist. Zu den zweyten gehören sonstige Oberfeldärzte, llnterfeldärzte und Practicanten. §. 3134. Unter den Stabsärzten führt der älteste die Spitals-Direktion, und in Ermangelung dessen der älteste Regiments - Arzr. Dieser muß ein im Spitalsdienste durchaus erfahrenes, als Doctor der Heilkunde graduirres Individuum seyn; ihm liegt es unmittelbar ob, die noth- wendigen Anstalten in Hinsicht auf die Heilung der Kranken zu treffen, lieber Alles, was hierbey einen Bezug in medicimsch - chirurgischer Hinsicht hat, können die anderen Mitglieder der Spitals-Commission nur in so fern eine Stimme haben, als es auf den sonstigen Spi- talsdienst und auf das ökonomische Verhälmiß der Kranken Einfluß nimmt. Was hingegen die Heilung der Kranken unmittelbar betrifft, wann den Kranken die Arzeneyen und welche zu reichen sind, was zur Pflege und Diät der Kranken nörhig ist, die­ses Alles gehört unter die Aufsicht und Direccion des bingtreiiden Chef - und Srabsarzter eines Sptcals , dessen besondere Pflichten nachfolgende sind: »tens: Muß er das im Spitale unter seiner Direktion stehende feldärztliche Personal in solcher Ordnung anzustellen und zu vertheilen wissen, daß dadurch daö Heb lungsgeschäft der Kranken und verwundeten Krieger am zweckmäßigsten vor sich gehe. 2tens: Sollen er und die übrigen unter ihm angestellten ordinirenden Stabs-, Regiments- oder grabuirten Oberärzte um die bestimmten Stunden dieKrankenbesuche machen. 3tens: Har er für den Fall, als er durch Dienstgeschäsre an einen anderen Orr gefor­dert würde, seine Stelle durch den im Range folgenden Chef - Arzt einstweilen vertreten zu lassen. 4tens: Muß er dafür sorgen, daß jede Einrichtung im Spitale zum Wohle und zur Be­förderung der schnellen Genesung der Kranken und Verwundeten gedeihe. Er ha! darauf zu sehen und Veranstaltungen zu treffen, daß die Luft in den Zimmern, wo die Kranken und Verwunderen liegen, möglichst rein gehauen werde, beson­ders da die Erfahrung lehrt, daß nichts die Krankheiten bösartiger macht, als eine verdorbene Luft; daß die Kranken und Verwundeten reinlich gehalten uni gut gepflegt werden, und daß ihre Kost den Vorschriften gemäß besorgt werde. Zu bem Ende muß er fleißig sowohl für sich, als in Gesellschaft der im Spital« ordinirenden Feldärzte, die Krankensäle, die Victualien-Kammer, die Küche u. s. w jititefdifhetihaf, tt*enn berbiri^irenbe ©tahsarji nicht |Ui\caen ift. •£F<h. >«M 3.. SDec. 789 Sirecfe $erbanbfttii$?nntit ben Selb ; Zfporhefen ; SSeanv ten fine íu nemeiben. £>ftf?.«m 4.3Wcirj ^94. G > *736. (Sinffieiruns bet- 2íerjíe u, ben geibfpitälcrn. $fth .am 14. 9»op- 813. L 356o, SDetcher ©ta&üanf bie tat» ; Sirection führt , unb beften Dienftpflichten.. pfch.am 'Jto».8»3, L 356«

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