Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von bem ärztlichen Personale. 24 5 sie gefaßt werden; ob damit wirthschaftlich gebahrt werde; ob die Arzeneyrech nungen nach Vorschrift geführt und in welcher Zeit an die Behörde eingesendet werden; ob und warum hierbey etwa ein Rückstand haftet. iotens: Welche Aufmerksamkeit für die Pflege und Wartung der Kranken verwendet . werde; ob es hierbey nicht an der erforderlichen Zahl von Aufsichts - und War- tungs-Personale gebreche; ob nicht Menschen im Spitale unterhalten werden, die nicht dahin gehören, unnütz und dem Svitalsfonde lästig sind. utens: Wer der Commandant des Spitals und ob er sammt den Commandirten dieser Anstellung angemessen ist; ob sie in dieser Dienstleistung durch Andere abgelöset, und wie oft sie solcher Gestalt verwechselt werden. i2tens: Ob über den Stand der Kranken und dabey Commandirten ein'ordentliches Pro­tokoll geführt werde. iStené: Ob die innerliche Oekonomie - Verwaltung zweckmäßig geschehe;'ob die Eßwaaren durch Contrahenten, und zwar durch welche geliefert, oder ob sie täglich auf dem Markte eingekauft werden; wer diesen Einkauf besorge; ob diese Ausgaben täg lich in ein Küchenbuch eingetragen werden, und ob sie mit den Marktpreisen überein kommen. >4tens: Ob das ärztliche Personal fähig und wohl conduisirt ist; ob und welche Oberärzte den medicinischen Lehr-Curs in Wien absolvirt haben; ob sie zur Besorgung der Kranken nach Verhältniß der Zahl der letzteren hinreichen. »5tens: Wer im Spitale die Ordination besorge; ob und welche Gebrechen sich geoffenba- vet haben, die der bald möglichen Herstellung der Krank«.» hinderlich seyn mö gen; ob das Ordinations-Buch richtig geführt werde. ibtens: Wie die Bett-Fournituren beschaffen und von wem sie in Belag sind; obste reinlich gehalten und von Zeir zu Zeit mit frischen gewechselt werden. i7tens: Wer die Seelsorge im Spitale besorge; ob eine Capelle vorhanden, ob die Ab­gestorbenen in einem allgemeinen Sarge zu Grabe gebracht werden, und ob dabey kein besonderer Aufwand Statt hat. »Ltens: Ob überhaupt Gebrechen vorhanden sind, und wie denselben abgeholfen werde; welche Abhülfe möglich sey; ob und welche Klagen von den Kranken angebracht, und ob dieselben bey der Untersuchung gegründet befunden wurden, und wie da­bey abgeholfen ward. rgtens: Ob die erkrankenden Soldatenweiber und Kinder in das Spiral ausgenommen, ge­wartet und gepflegt werden, und ob sie zu ihrer Herstellung allen jenen Beystand, wie die übrigen Kranken, genießen; ob die Aerzte den schwangeren Soldaten­weibern in Geburtsnöthen beystehen. 2otens: Ob Kranke vom Civil in das Militär-Spital ausgenommen wurden, welche, warum, mit wessen Bewilligung, und was sie täglich für die Wartung und Pflege in die Spitals-Caffa bezahlt haben. ' i tens: Ob die Montur der Kranken in abgesonderten Behältnissen bewahrt sey; ob auf die Vertilgung der von den mit bösartigen Krankheiten behafteten Leuten ange- fteckten Montur - und Bett-Fournituren Sorge getragen werde. 22tens: Ob im Spitale keine solchen Kranken sich befinden, deren Leibesgebrechen unheil­bar, die mithin zu Feldkriegs- oder wenigstens zu Garnisons-Diensten nicht mehr herzustellen sind; ob sie nicht unnöthig längere Zeit im Spitale belassen, und sodann erst dem Superarbitrium vorgestettt werden. >z3tens: So fern aus den vorstehenden Puncten bey Untersuchung der Spitäler besondere, eine Remedur erfordernde Gegenstände vorfielen, wären solche am Ende der Re­lation unter diesem §. aufzuführen. Diese s3 Punkte müssen in der Ordnung, wie sie hier aufgeführt sind, in

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