Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
220 YI. Hauptstück. XI. Abschnitt. Másán dem Gehirne zu ke. merken ist. Hkth. am 35. Fik. 8-8.16 209 §. 2009. An dem Hirne ist ■ « bemerken: ob dasselbe in seinem Bau und in seiner Consistenz auf irgend eine Weise von dem regelmäßigen Normal-Zustande abweich-t. Wie es an Den Stellen, die unter den etwa vorkommenden äußerlichen Verletzungen befindlich sind, sich verhalte? Ob auf seine Oberfläche zwischen oder in der Substanz des großen oder klemen Hirnes tn eigens krankhaft gebildeten Höhlen, in den eigentlichen Hirnhöhlen, oder ans der Grundfläche des Hirnes Ergießungen von Blut, Blurwasser, Eiter oder anderen Feuchtigkeiten, in welcher Menge, von welcher Beschaffenheit rc. zugegen sind. Wie diese Flüssigkeit in Hinsicht auf ihre Ausbreitung sich verhalte? Ob sie nahmlich an einem Orte beysammen oder an mehreren ausgebreitet und zerstreut gefunden ward. Ob die Gefäße des Hirnes mit Blut überfüllt oder blutleer angetroffen wurden, und ob sich nirgends ein entzündlicher Zustand oder eine Eiterung wahrnehmen lasse. Ob in den Hirnhöhlen das nach dem Tode fast immer vorhandene Wasser nur in gewöhnlicher oder in ungewöhnlicher Menge, oder von ungewöhnlicher Beschaffenheit zugegen ist, oder ganz mangelt. Ob Hirnwuudcn mit oder ohne Substanz-Verlust vorhanden sind; wie tref sie eindringen; welche Theile dadurch verletzt sind; wie sie sich in Bezug auf Entzündung, Eiterung und Brand verhalten. Ob fremde Körper verschiedene krankhafte Beschaffenheiten rc. sich in dem Hirne finden. Ob die innere Grundfläche des Schedels gehörig gebilder ist. Ob keine Spur von Ergießung, Trennung der Knochenfügungen, Bruch, Spalt oder sonst einer anderen ungewöhnlichen und krankhaften Beschaffenheit zu entdecken ist. Ob an solchen Stellen, wo mehr verborgene geheimere Verletzungen in den Grund des Hirnes eingedrungen seyn können, nichts Regelwidriges wahrzunehmen ist. §. 2010. Besondere Untersuchung des Nuckgrathes, Hkth. am 25. Feb. 8-8. C 209, Was an dem Nückgrathe von außen zu untersuchen isi. Hkth. tif.t 25.Ee5.8i8.6 209. Wenn schon außen in der Gegend der Nückenwirbelsäule irgend Spuren einer angebrachten mechanischen Gewaltrhätigkeit vorhanden sind, so muß auch die kunstmäßige Oeffnung der Rückenmarkshöhle, welche bey Erwachsenen viel schwerer als bey Kindern lst, vorgenommen werden. Um dieses zu bewerkstelligen, wird an der mit dem Rücken nach aufwärts gelegten Leiche längs den Srachelfortsätzen derjenigen Wirbelbeine, deren Rückenmarkshöhle man wegen einer schon von außen sich offenbarenden Verletzung untersuchen will, ein Hautem- schnirt bis auf die Spitzen dieser Stachelfortsätze von oben nach unten und zu beyden Seiten gemacht, so daß die allgemeinen Decken und alle Muskeln, die zwischen den Stachel- tmb der Querfortsätzen liegen, sehr gur abgelöset werden können. Ist dann das zwischen den Srachelfortsätzen gelegene Band und die Haut gleichen Nahmens entzwey geschnitten, so werden mittelst des Meißels und Hammers auf beyden Seiten die Schenkel der Stachelfortsätze an den zu untersuchenden Wirbelbeinen etwas schräge von innen nach außen behuthsam, ohne das Rückenmark zu verletzen, hinweg genommen, und so die Scheide des Rückenmarkes bloß gelegt, sodann mit der Pinzette aufgehoben, und mit der Schere entzwey geschnitten. Bey Kindern unter einem Jahre geht diese Trennung mit Hülfe eines starken Brustmessers oder einer so genannten Knochenschere viel leichter von Statten, besonders wenn bey ihnen noch der gespaltene Rückgrath vorhanden ist. §. 2011. An dem Rückgrathe ist zuerst schon von außen zu untersuchen: ob an demselben der Länge nach nicht irgend eine Spur emer angebrachten Gewalt zu entdecken ist. Ob keine Wunden vorhanden sind, die, wenn sie auch noch so klein und unbedeutend zu seyn scheinen, doch immer die größre Aufmerksamkeit verdienen. Ob daher keine Blutunterlaufungen oder andere Spuren von Quetschungen, keine Entzündungen, Eiterungen, Brandstellen, kein Knochenfraß, und besonders, ob keine Verrenkungen und Knochenbrüche der Wirbel- beine vorhanden sind. Welche Wirbelbeine verrenkt oder zerbrochen gefunden wurden; ob die Verrenkung eine bedeutend vollkommene oder unvollkommene ist. Ob aus der Gegenwart oder Abwesenheit von Geschwulst, Entzündung, Ergießung und Blutunterlaufung