Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

die Grundbücher und die Portiénál-Register hierüber hinlänglichen Aufschluß geben. Nur zur Begründung einer allgemeinen Uebersicht dieser Gegenstände zum Behufs der Verwal­tung sind über dieselben, den Grundbüchern und Portiénál-Registern gemäß, jährliche 'Ausweise nach dem Formulare 11 verfaßt, und vom Magistrate unterfertigt, in zwey Exemplaren zugleich mit dem Communitäts-Conscriptions-Summarium der Brigade zu über­reichen. Ein drittes Exemplar dient zum Gebrauche des Magistrats. Die Claffificirung der Grundstücke hat bloß zum Zwecke, dieses Formular auch für die Zukunft brauchbar zu erhalten, wenn einst in den Communitäten eine Claffificirung der Aecker und Wiesen, dann der Huthweiden eingeführt werden sollte. Bis dahin werden nur die Sum­men ohne Claffificirung im Ganzen ausgewiesen. Auch hier aber liegt es den Brigaden ob, von der Führung der Grundbücher und Portiénál-Register Einsicht zu nehmen. §. 941. Sobald jede Brigade die Conscriptions - Summarien und die durchaus geschrieben an- znlegenden Grundbesitz - und Schuldigkeitsausweise der ihr unterstehenden Regimenter und Communitäten in zweyfachen Exemplarien erhalten hat, müssen dieselben mit der vorliegen­den Norm verglichen, ihre Vorschriftmäßigkeit und Rechnungsrichtigkeir sorgfältig, allen­falls mit Benützung der Monath-Acten, Schuldigkeits - Präliminar -Entwürfe, Portional- Register und Grundbücher, und, wenn es nöthig werden sollte, der Conscriptions - Bücher selbst, kriegscommiffariatisch geprüft, und nach Berichtigung aller Fehler mit einer eigenen Conscriptions-Relation dem Vorgesetzten General-Commando unterlegt werden. Wenn mit der Conscription zugleich eine förmliche Musterung angeordnet war, so gehören alle Gegenstände, welche nicht die Conscription selbst betreffen, als: a) Die Zeit und dre Dauer des Conscriptions-Geschäftes; b) die Steuer - Claffificirung und die Beweggründe ihrer etwannigen Veränderung; c) die Anträge hinsichtlich der von den Communitäten an die Gränz-Proventen abzufüh­renden Contributional- Summen nicht in die Conscriptions-, sondern in die Muste­rungs-Relation. Wenn aber mit der Conscription keine Musterung verbunden war, so müssen, außer den erwähnten drey Puncten, in der Conscriptions-Relation auch alle übrigen Bemerkungen vorgetragen werden, welche die Brigade bey Gelegenheit der Conscription zu machen 'Anlaß fand; nähmlich: In wie weit die Geschäfte bey den betreffenden Behörden in Ordnung befunden wurden; ob die Grundbücher und sonstigen Protocolle vorschriftmäßig geführt werden; ob und welche Beschwerden oder Gesuche Vorkommen u. s. w. Die Gebrechen, welche an der Stelle gehoben, die Klagen und Bitten, die so­gleich entschieden werden können, hat die Brigade unmittelbar abzustellen oder zu erledigen , und nur vom Verfügten in der Relation Bericht zu erstatten, lieber jene Gegenstände aber, die ihre Befugnisse überschreiten, muß unter hinlänglicher Auf­klärung der Thatsachen in der Relation die höhere Entscheidung nachgesucht werden. §« 942. Das General -Commando hat vor allem die Conscriptions-Relationen, so weit es in seinem Wirkungskreise liegt, zu erledigen, auch die Gebrechen, welche, ungeachtet der Prü­fung der Summarien und Ausweise von Seite der Brigaden, an denselben zu bemerken seyn sollten, heben zu lassen, dann aber aus sämmtlichen Conscriptions-Summarien der unter­stehenden Gränz-Regimenter und des Tschaikisten-Bataillons, so wie der privilegirten Mi- litär-Communitäten, ein G e n e r a l a t,s - C 0 n sc r i p t i 0 n s - S u m m a r i u m, ferner aus den Grundbesitz - und Schuldigkeitsausweisen jener Behörden einen schriftlichen Gen e- r a l a t s - G r u n d be si tz - u n d S ch u l d ig k e i t s a u s w e i s, beyde nach den Formularen 12 und 13, in zweyfachen Exemplaren zu verfassen, in welchen die Vermehrung und die Verminderung ausgewiesen werden muß, und für deren Rechnnngsrichtigkeit der bey dem Gene- ral-Commando als Referent angestellte Ober-Kriegs-Comnuffär zu haften hat, weßhalb er sie Conscriptions-Nelation. Hkth. am 3. Nov. 8.4.b4963. Consoriptis - General,,ts- Sunimarien und Generalats- Grun-kbesitz - und Schuldig- keitsausweise. Hk ts. am 3. Nov. 814. b 4963. Formular "> und >3.

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