Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von der Conseription in den Erblanden. Formular?. Sect'ons- Nummer. 38a Conscriptions - Bezirk» - Nr. A u f s a H über dasjenige, was der Ober-Lieutenant N. N. zur Conscriptions-Revision oben besagter Sektion im Jahre >3 mitbekommen, und nach Beendigung des Geschäftes wieder in die Conscriptions - Kanzelley abzuliefern hat. Nummer der Beylagen. N ä h m l i dp: 7 8 9 10 Der Reisevlan. Dieser wird von dem Kreisamte und dem Regiments - Bezirks - Commando gemeinschaftlich entworfen und unterfertigt. Er soll die Ortschaften von . . bis . . , wie sie in jeder Section nach einander zu conscribiren sind, und die genaue Mellenentfernung einer Station von der anderen enthalten. Zu Ende desselben seht das Kreisamt die Anweisung auf daS unentgeldl? che Unterkommen und die erforderliche Vorspann für den Officier unddessen Schreiber bey. Auf diese Art dienet der Reiseplan zugleich als Marsch - Route und als Beylage zur Berechnung der Revisions-Auslagen. In Abwesenheit des Regiments wird derselbe von dem Conscriptions - Revisor mit unterschrieben. Die Conscriptions * Bucker, welche vidirt werden müssen, mit den dazu gehörigen hölzernen Verschlagen und Kiffen, um dieselben auf der Reise zu verwahren. Neue A u fit ahmsbogen. » Fremden - Tabellen nebst Anstoßbogen. » Orts - Summarien sammt Anstoßbogen. » Sectionö - Snm marién sammt Anstoß bogen. » Orts - und Sections - Viehstands - Tabellen. So wie bey der ersten Aufnahme der Bevölkerung nach diesem Systeme daS ganze Conscriptions- Vuch aus neuen Doge» gebildet wird, so werden bey den folgenden jährlichen Revisionen jedem conscribirenden Officiere so viel neue von diesen gedruckten Bogen mitgegeben, als er beyläufig benöthigen wird. Die nicht verbrauchten alten oder neuen Bogen werden der Conscriptions Kanzelley zurück gestellt. Die Dominien erhalten die erforderlichen Conscriptions-Bogen von dem Kreisamte. Die im voraus in der Conscriptions - Kanzrlley rubricirten Eingaben. Die individuellen Verzeichnisse können, wenn ihre Einschreibung während der Revision zu viel Zeit kosten würde, erst bey Verfassung des Orts- Summariums eingetragen werden, indem ohnehin die Nummern dieser Verzeichnisse in dem Bemerkungsfache erscheinen. Das gedruckte Conscriptions - System, welches auch der obrigkeitliche Beamte mit sich zu führen hat. Die Verzeichnisse Nr. 2, 3, 9 u n d 10 von der zunächst vorher gegangenen Revision, um die Verstorbenen und anders wohin Gegangenen in den neuen Verzeichnissen anzumerken. Die alphabetische Ortschafts - Tabelle über den ganzen Bezirk. Einen Auszug aus den Concertationö -Protokollen über die vor ausgedienter Capitulations - Zeit verabschiedeten Soldaten. Ein P s e r d e m a ß. Eine schriftliche Instruction über dasjenige was.bey der vorhandenen Revision vorzüglich und besonders zu beobachten ist. Stücke.