Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von der Conscription in den Erblanden. 301 h. 887. i) Die zu einem anderen Orte des nähmlichen Bezirkes gehörigen, zunr Militär anwendbaren Individuen. In dieses Verzeichnis werden von denjenigen, welche in dem nähmlichen Bezirke zu einem anderen Orte oder zu einer anderen Herrschaft, als wo sie bey der Conscrip- tlon angetroffen werden, gehören, nur solche Menschen eingetragen, welche zum Militär- Dienste anwendbar sind, sie mögen nun in der Fremden - Tabelle, unter den Aelternlosen oder in der Rubrik: Fremde a u s d e m nä h mlich e n B e z i rk e , erscheinen. A uch die auf gleiche Art bey der Conscription sich vorfindenden Reserve- oder Landwehrmänner werden m dieses Verzeichniß ausgenommen. Bey diesen muß in dem Qualisications- Fache bemerkt werden: Reserve - Mann, Landwehr mann. §. 888. k) In das Verzeichniß Nr. 10 über die zu einem anderen Bezirke des nah mlich eil oder eines anderen conscribirten Landes gehörigen Individuen männlichen Geschlechtes gehören ohne Unterschied alle jene, welche in den beyden Rubriken der Fremden-Tabelle: Fremde aus anderen Bezirken dieses Landes und Fremde aus anderen conscribirten Erblanden airsgeworfen sind; deßgleichen die dahin gehörigen Aelternlosen, welche 111 der Fremden - Tabelle classificirt sind, und noch wirklich zu Dominien anderer Bezirke gehören. Au ch die bey der Conscription sich vorfindenden, zu anderen conscribirten Ländern gehörigen Reserve- und Land wehrmänner müssen in dieses Verzeichnis; ausgenommen und in dem Qualisications-Fache bemerkt werden: Reserve-Mann, L andw ehr m ann. In die beyden Fremdenverzeichnisse Nr. 9 und 10 gehören keinesweges die Fremden aus unconscribirten Erblanden, noch die Ausländer. Die richtige Qu ali fi ciru ng der Fremden, vorzüglich der zum Militär-Dienste Anwendbaren, ist von besonderer Wichtigkeit, indem dadurch erhoben wird, wenn Abwesende als Deserteure angegeben werden, die es nicht sind. Au ch muß in der Qualification die zeitliche Befreyung dieser Fremden angezeigt werden. Bey Eintragung des Geburtsortes ist zu bemerken, daß, da die Landleute den Gebrauch haben, sich nur von der nächsten Stadt oder von ansehnlichen Ortschaften her zu nennen, rvelche bey ihrer Heimath liegen, der Bedacht zu nehmen ist, immer den eigentlichen Geburtsort jedes Fremden einzuschreiben, der auch nur eine Mühle oder ein Meierhof seyn kann, wenn diese anders einen besonderen Nahmen führen. Die gleichlautenden Nahmen der Ortschaften sind wohl zu unterscheiden, auch bey mehreren gleichen Nahmen die Unter- scheidungszusätze beyzufügen. Die Pässe und Kundschaften der Fremden werden bey der Revision untersucht, und von dem conscribirenden Officiere mit Vidi und mir dem Datum bezeichnet, zum Merkmahle, daß sie bey der Conscription wirklich erschienen sind. Die Obrigkeiten und Behörden haben dernnach jenen Leuten, denen sie Pässe ertheilen, jedes Mahl zu bedeuten, daß sie diese Pässe, oder ihre Kundschaften von der Conscriptions- Commrssion vidiren lassen müssen, widrigen Falls dieselben als ungültig angesehen und betrachtet werden würden. In den Kundschaften der Handwerksburschen, welche von Innungen ausgefertigt werden, muß eben so, wie es bey den Pässen geschieht, die genaue Personsbeschreibung eingerückt werden. Jene Menschen aus conscribirten Erblanden, welche nicht mit legalen Pässen versehen, deßgleichen Ausländer und zu unconscribirten Erblanden gehörige Menschen, welche des verdächtigen Müßigganges überwiesen sind, werden als Vagabunden zur politischen Untersuchung, unter gerichtlicher Begleitung, nebst einer schriftlichen Meldung in die betreffende Kreisstadt ebgeschickt. Diejenigen hiervon, von welchen bey der Untersuchung, auf eine glaubwürdige Band 1. g 1 Ueöer hie p cincin embereit £>rte beá näfimlicfyen 23cjirFcS gehörigen, jum Sfttliiär an; roenb&aren 3nbi»ibuen. £Ftj>. am s5. £>ct. 804. Nr. 9. iiffö. am 9. Oct. 811. h 4?'4<v Ue&erbie ju einem emberen (5onfcnjjttoná;23ejirfe gef>ori; gen 3nbiribwen beS männli; chen ©efchlectiteö. am ’-5. öct. 804. Nr. 10. am g- Ocf. 811. k 4^40. [ í>of;Secreí ront *6. Sec. 807. ft>. am i5. 34n. 808. o 79. £of=Secref rom i4.2fug.8o8. am 25, -öcf. 8o4• $ft$. am 21. 2ípr. 8o5. D 898. ,, „ 12. Sec. 807.0 140. '■ », „ 25. 0ep. 8.5.114066.