Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

351 Von der Conscription in den Erölanden. Wenn ein Ort so stark bevölkert ist, daß ein Summarien-Bogen nicht hinreicht, so werden Anstosibogon dazu genommen, die Bogen nach der Reihe nummerirt, und die Summa von einem zum andern Bogen übertragen, bis die Haupt-Summa des gan­zen Ortes ausfallt. Die Rechnungsrichtigkeit der Haupt-Summa zeiget sich, wenn die addirten einzelnen Summen der Classifications-Rubriken mit der Summa der Verheiratheten, Ledigen und Witwer männlichen Geschlechtes uberein stimmen; ferner, wenn die Summa der Ver­heiratheten, Ledigen und Witwer des männlichen Geschlechtes, zu jener des weiblichen ad- dirt, die Total-Summa der.Einheimischen gibt. Wenn sich bey diesen Proben eine Differenz zeigt, so muß in den einzelnen Summen der Aufnahmsbogen so lange nachgesucht werden, bis der Fehler entdeckt ist, oder es muß das Sümmarium ganz neu aus den Aufnahmsbögen verfaßt werden. Um die Uebereinstimmung des militärischer Seits verfaßten Orts-Summarmms der Haupt- und Residenz-Stadt Wien mit jenem, welches vom Politicum verfaßt wird, zu erzwecken, hat der Magistrat die sich während des Jahres häufig ergebenden Ver­änderungen nicht mehr, wie ehedem, in die Conscriptions-Bücher sogleich einzutragen, sondern mit dieser Eintragung bis zur jährlichen Revision zu warten, und einstweilen diese Veränderungen mittelst eines besonderen Prorocolls nach alphabetischer Ordnung vorzumerken. Aus den Orts-Summarien wird das Sections-Summarium, aus den Sections-Summarien das Bezirks- oder Kreis-Summarium, und aus den Bezirks-- Sum marién das Landesr-Summari um zusammen gesetzt, endlich aus den Landes-Summarien das Haupt-Sum m arium aller conscribirten Länder. In den Bezirks- und Landes-Summarien ist die ausgefallene bezirks- und länder­weise Summa unten kreis weise zu dociren , auch muß in diesem Summarium das Vermehrt und Vermindert unten ausgewiesen werden. Alle vorerwähnten Sum marién, mit Ausnahme des Landes- und Haupt- Sum mariums (welche mit der Feder rubkicirt und verfaßt werden), werden in eigens dazu bestimmte, gedruckte Bogen eingetragen. (Formularien D, E, F, G, zu diesen Summarien.) g­Benennung der conscribirten Provinzen. §. 875. Die Conscription besteht dermahl: In Oesterreich unter und ob der Enns, dann Salzburg; » Böhmen; v Mähren und Schlesien; v Jllyrien und Jnner-O esterreich; » Gallizien. Zum Behufe der Conscription sind die Provinzen in Infanterie-Regimenter-Bezirke eingetheilt, aus welchen diese Regimenter ihre Ergänzung beziehen. Alle übrigen Waffen­gattungen werden aus dem Concretum theils einzelner, theils aller Provinzen ergänzt. Die Eintheilung oben gedachter conscribirter Länder und Conscriptions - Bezirke, in welchen das Conscriptions-Geschäft von politischer Seite durch die Kreisämter, und von militärischer durch die deutschen Infanterie-Regimenter gemeinschaftlich besorgt wird, ent­hält die diesem Systeme voran gehende Tabelle. Nur die Nummer des deutschen Infanterie-Regiments, dem der Be­zirk zu seiner Ergänzung zugetheilt ist, ist zugleich die Conscriptions - Bezirks-Numn er. Jeder Conscriptions-Bezirk wird in eine verhältnißmüßige Anzahl von Sectionen Conscribirte Lander, ihre Eincbeilun«, in Eonscriptions-Bezir- ke, und diese in Sec- tt oneti. rttttsi. 2ípr. 8oS. D 898. «nt 25. Oct. 804. ötit 9. 3«fl. 808. 0 54­öttt *5. OCt.8o4. „ ,, 18,Sei, 808.0 4<»2. D. E. F. G.

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