Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von bet* Conscription tn den Erblonden. 34t f. Das erste Subject von jeder ?lpotheke, wie auch der Provisor, wo die Apotheke von diesem verwaltet wird. g. Bey Privat - Fabriken und Manufacturen die Directoren, Controlleurs oder Buchhalter, auch bey den Fabriken überhaupt diejenigen, deren Kenntnisse schwer zu ersetzen sind, als: Coloristen, Secretisten u. dgl. h. Bey dem Canal -Wasser- und Straßenbaue, bey Holzflößen die für beständig bestellten Aufseher und ersten Werkführer. i. Eben so die ersten Werkführer und vorzüglichsten Arbeiter bey dem Bergbau, bey Salz-, Salpeter-, Pulver-, Hammer - und Eisenwerken. k. Bey der Schifffahrt der Steuermann oder sogenannte Nauführer, die ersten Schiffs- knechre und Vorreiter. l. Jene, welche laut Nr. 3 bey Widmung der Rubrik Beamten und Honoratioren von dieser ausgeschlossen wurden, als: Haus - Secretäre, Haushofmeister, herrschaftliche Amtschreiber, Aufseher bey Privat-Gefallen u. dgl. Die Ursache der Befreyung muß bey jedem in der Qualification ersichtlich gemacht werden. Jenen Pflegealtern, welche zwey Findlinge, worunter wenigstens Ein Knabe ist, bis in das zwölfte Jahr unentgeldlich erziehen, wird die Wohlchat zu Theil, daß dafür einer ihrer eigenen Söhne—und denjenigen Pflegealtern, welche zwey Findlinge, die beyde Knaben sind, von der Findelhaus-Anstalt ohne Kostgeld oder einen sonstigen Beytrag übernehmen, und sie bis in das zwölfte Jahr erziehen, wird die Wohlthat zugestanden , daß Einer der beyden Findlinge vom Militär-Stande befreyt bleibt. §. 85g. 1) Die Rubrik: Vor gemerkte z u m Dienste mit den Unterabtheilungen: V e r h eirat h e t e und: Witwer m i t u nv e r so rg te n Kindern, dann : Ledige und sonstige Witwer nimmt alle in keine der vorigen Rubriken gehörigen Menschen von 18 bis 4° Jahren ans, wenn sie nach ihrer Qualification in Beziehung auf körperliche Beschaffenheit und Größe zum activen 'Armee-Dienste bey den Regimentern und Extra - Corps geeignet sind. Bey diesen wird in der Qualification angezeigt, wenn sie nach dem Augenmaße über 5 Schuh i bis 3 Zoll messen , klein; von 3 bis 5 Zoll mittelmäßig; über 5 Zoll gro ß. Auch junge starke Leute, wenn sie noch Wachsthum versprechen, und nach dem Augenmaße nur 5 Schuh messen, können in diese Rubrik ausgenommen werden. In die Classe der Vorgemerkten gehören ferner: itens: Entlassene Kriegs - Capitulanten , wenn sie nach ihrer erfolgten Entlassung weder eine Wirrhschast, noch eilt Gewerbe angeteeten haben, stens: Die aus Rücksicht des Nahrungsstandes auf Wirthschaften und Gewerbe im Con- certations - Wege Entlassenen, wenn sie dem Zwecke ihrer Entlassung nicht entsprechen. 3tens: Wegen körperlicher Gebrechen entlassene Leute, wenn ihre Gebrechen sich gebessert haben. 4tens: Jene, welche ans Ansuchen einer Fabrik oder anderer politischen Ursachen wegen gegen Offerte entlassen worden sind, wenn sie sich nicht mehr in diesen Fabriken verwenden, oder überhaupt der Absicht ihrer Entlassung nicht entsprechen. Allen diesen von i bis 4 bemerkten , und wenn sie das 40. Jahr noch nicht überschritten haben, zum Dienste für die Regimenter minder vorzumerkenden Individuen, welche nur in dem Falle, als sie die im Capitulations- Patente bestimmte gesetzliche Dienstzeit noch nicht vollendet haben , wieder gestellt werden-können, muß die vor ihrer Entlassung zurück gelegte Dienstzeit auf die gesetzliche Capitulation zu gute gerechnet werden. 1) Dorgemerkte zum Dienste bey den Regimentern. Eonsc. Pat. am 25. £>ct. 804. Hkth. am 5. Aug.8>r. Hkth. am > 1. Apr. u. 7.3un. 607, D i55o. 8 2383. Hkth. am 9. 2än. 8o8. o 54. „ ,, 2. Rov.8v8. O 261,3. Hkth. flttt 21. Apr. 8o5. D 898. Hkth. am 9. Oct. u. 24. Dec. 808. O 2820, S 307, Hkth.am r> .Apr.ZoS. d 698. Hkth. am 2. Sept.808. n. -4. Oet. 808, O 3z 17.