Kais. Königl. Militär-Schematismus 1872 (Wien, 1872)

Anhang

in Stiftungen. Zahl der Plätze im Mil.­in Erziehungs­Collegium u. Häusern und in den in der Mil.­Akademien technisch en S chul e 42 93 23* Die General - Major Johann Ritter v. Löwen- thal’sche....................................................................... 1 Für Söhne österreichischer Unterthanen. Verleihungsrecht: Der Stifter, nach dessen Tode das Reichs-Kriegs-Minist. 2*4. Die Friedrich Ritter v. lAchtenfels nieder­österreichisch-ständische .......................................... 1 Für Söhne von nieder - österreichischen Land­schafts-Beamten und von bei der nieder - öster­reichischen Landesvertretung dienenden Beamten, dann auch für Söhne der hei einer k. k. nieder- österreich. Landesbehörde angestellten Beamten. Verleihungsrecht: Der nieder - österreichische Landes-Ausschuss. 25. Die mährisch-ständische.......................................... 9 Für Jünglinge aus der Markgrafschaft Mähren. Verleihungsrecht: Der mährisch-ständische Lan- des-Ausschuss. 2ft. Die Ulikos’sche........................................................... 1 Für Jünglinge ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. Verleihungsrecht: Die Familie der Freih. v. Moser. 2?. Der Gemeinde Mohol.............................................. 1 Für Söhne von Gemeinde-Angehörigen. Verleihungsrecht: Die Gemeinde - Repräsentanz. 2§. Die Freih. v. O’Rrady’sche ................................. 2 Für Jünglinge irländischer Geburt und Ab­stammung. Verleihungsrecht: Der Erzbischof von Dublin, eventuell das Reichs-Kriegs-Minist. 20. Die Gr. Carl ögara’sche.......................................... 1 Für Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, dann für adelige Jünglinge irländischer Abstammung. Verleihungsrecht: Das Reichs-Kriegs-Minist. 30. Die Herzog von Reich stadt’sche ......................... 1 Für Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regi­ments Nr. 60. Verleihungsrecht: Der Commandant dieses Regiments. 31« Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung . . . 4 Für Officiers-Söhne, mit besonderer Berücksich­tigung jener der Artillerie. Verleihungsrecht: Das Reichs-Kriegs-Minist. 32. Die Schellenburg’sche ................................. 3 Für Officiers-Söhne aus dem ehemaligen Wa- rasdiner und Carlstädter Generalate. Verleihungsrecht -.Das Reichs-Kriegs-Minist. 53 106

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