Kais. Königl. Militär-Schematismus 1871 (Wien, 1871)

Anhang

125« Des königlich-württemberigischenKammerherrn Grafen Reutt- ner v. Weyl. Capital: 1000 fl. Für gut conduisirte Wachtmeister und Unter-Officiere des Uhlanen-Regi- ments Nr. 6. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 126* Des Wiener Bürgers Gottlieb Reymann. Capital: 1000 fl. Mit der Bestimmung, dass von den alljährlich eingehenden Inter­essen dem ältesten Feldwebel des Infanterie-Regiments Nr. 4 die Hälfte, dem ältesten Corporale ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden solle. Betheilungsrecht: Das Regiments-Commando. 12 2* Des Anton Rizzatto. Capital: 50 fl. Auf Zulage für den Fahnenführer des 3. Bataillons des Infanterie-Regi­ments Nr. 22. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant­128. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch. Capital: 400 fl. Für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig in Oeden- burg stationirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 129« Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem ©fficiers-Corps des Serbisch-Banater Grenz-lnfante- rie-Regiments Mr. Itt, zur fortwährenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in 600 fl., von deren Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unter­schied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Verleihungsrecht: Der Commandant des Serbisch-Banater Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14. 130. Der Maria Victoria Rupp. Capital: 1000 fl. Die Interessen sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförde­rung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp'schen Descendenten das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das General-Commando zu Prag tritt. 131. Des General-Majors Emanuel Freiherrn v. Saflran. Capital: 200 fl. Für einen rerdienstvollen Zugsführer oder Corporal des Infanterie- Regiments Nr. 64. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 132. Der Sandecer Kreis-Behörde. Capital: 1190 fl. Für Invaliden des Sandecer Kreises. Verleihungsrecht: Der Kreis-Vorstand. Stiftungen. 935

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