Kais. Königl. Militär-Schematismus 1869-1870 (Wien, 1870)

K. K. Kriegs-Marine

Stiftungen. 939 Die Interessen sind an Real-Invaliden aus dem Ischler-Bezirke zu ver­theilen. Verleihungsrecht: Das Reiehs-Kriegs-Ministerium. 80. Kaiser Franz Joseph-Stiftung (gegründet durch den Kreis- Vorsteher Ernst Cherek). Capital: 3471 fl. Für aus dem Sanoker-Kreise gebürtige Invaliden. Verleihungsrecht: Das Sanoker Kreisamt. 81. Kaiser Franz Joseph-Local-Invaliden-Fonds-Stiftung (gegrün­det von der Stadtgemeinde Lemberg). Capital: 10.000 fl. Für Invaliden aus dem dortigen Bezirke. Verleihungsrecht: Die Lemberger Stadt-Gemeinde. 83t. „Kaiser Franz Joseph-Stiftung“. Capital: 105.490 fl. Für invalide Krieger aus dem Feldzuge vom Jahre 1864, ihre Witwen und Waisen. Verleihungsrecht: Das Ueichs-Kriegs-Ministerium. 83. Kaiser Franz Joseph-Stiftung (gegründet durch einen unge­nannt sein wollenden Bürger in Leipzig). Capital: 2600 fl. Für Invaliden aus dem Feldzuge 1866. Verleihungsrecht; Das Reiehs-Kriegs-Ministerium. 8*4:. Des Frauen-Comite’s zu Gratz. Capital: 28.307 fl. 50 kr. Für steirische Krieger. Verleihungsrecht: Ein Comité zu Gratz. 85. Des Frauen-Verein’s zu Stanislau. Capital: 516 fl. 15 kr. Für Invaliden aus der Stanislauer Gemeinde. Verleihungsrecht: Das Stations-Cominando in Stanislau. 8G. Frauen-Stiftung zu Znaim. Capital: 2500 fl. Für Invaliden aus dem Jahre 1864, mit Bevorzugung jener aus Znaim gebürtigen. Verleihungsrecht: Die Stadtgemeinde Znaim. 8'Í. Fröhlich’sche Invalidenstiltung. Capital: 1000 fl. Für einen invaliden, welcher in Mähren geboren ist und während seiner Dienstleistung im k. k. 8. Infanterie-Regimente invalid geworden ist. Verleihungsrecht: Der Stifter, eventuell der ßrünner Geineinderath. 88. Des Maximilian Füger v. fieehtborn. Capital: 500 fl. Mit den Interessen ist ein durch Tapferkeit ausgezeichneter Invalide des Filial-Invalidenhauses zu Lemberg zu betheilen. Verleihungsrecht: Das Reiehs-Kriegs-Ministerium. 80. Der Fulneker Stadtgemeinde. Capital: 600 fl. Für in obige Stadtgemeinde zuständige Invaliden. Verleihungsrecht: Die Gemeinde-Repräsentanz.

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