Kais. Königl. Militär-Schematismus 1869-1870 (Wien, 1870)

K. K. Kriegs-Marine

Stiftungen. 927 l‘£5» Des königlich-württembergischen Kammerherrn Grafen Reutt- ner v. WeyL Capital: 1000 fl. Für gut conduisirte Wachtmeister und Unter-Officiere des Uhlanen-Regi- ments Nr. 6. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 126« Des Wiener Bürgers Gottlieb Reymann. Capital: 1000 fl. Mit der Bestimmung, dass von den alljährlich eingehenden Inter­essen dem ältesten Feldwebel des Infanterie-Regiments Nr. 4 die Hälfte, dem ältesten Corporale ein Vierthei], und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden solle. Betheiluugsrecht: Das Regiments-Commando. 12?. Des Anton Rizzatto. Capital: 50 fl. Auf Zulage für den Fahnenführer des 3. Bataillons des Infanterie-Regi­ments Nr. 22. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 1*58. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch. Capital: 400 fl. Für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig in öeden- burg stationirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. ISO. Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem Officiers-Corps des Serbi'sch-Banater Grenz-Infante- rie-Regiments Mr. lift, zur fortwährenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in 600 fl., von deren Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unter­schied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Verleihuugsrecht: Der Commandant des Serbiseh-Banater Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14. 130. Der Maria Victoria Rupp. Capital: 1000 fl. Die Interessen sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförde­rung gewidmet. Dermal haben dis nianiilicheü Hupp sollen das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das General-Commando zu Prag tritt. 131» Des General-Majors Emanuel Freiherrn v. Maffran. Capital: 200 fl. Für einen verdienstvollen Zugsführer oder Corporal des Infanterie- Regiments Nr. 64. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 13*4. Der Sandecer Kreis-Behörde. Capital: 1190 fl. Für Invaliden des Sandecer Kreises. Verleihuugsrecht.: Der Kreis-Vorstand. (Gedruckt am Í0. März 1870.) 59

Next

/
Thumbnails
Contents