Kais. Königl. Militär-Schematismus 1869-1870 (Wien, 1870)
K. K. Kriegs-Marine
Stiftungen. 927 l‘£5» Des königlich-württembergischen Kammerherrn Grafen Reutt- ner v. WeyL Capital: 1000 fl. Für gut conduisirte Wachtmeister und Unter-Officiere des Uhlanen-Regi- ments Nr. 6. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 126« Des Wiener Bürgers Gottlieb Reymann. Capital: 1000 fl. Mit der Bestimmung, dass von den alljährlich eingehenden Interessen dem ältesten Feldwebel des Infanterie-Regiments Nr. 4 die Hälfte, dem ältesten Corporale ein Vierthei], und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil als eine Zulage erfolgt werden solle. Betheiluugsrecht: Das Regiments-Commando. 12?. Des Anton Rizzatto. Capital: 50 fl. Auf Zulage für den Fahnenführer des 3. Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 22. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 1*58. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch. Capital: 400 fl. Für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere des jeweilig in öeden- burg stationirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. ISO. Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem Officiers-Corps des Serbi'sch-Banater Grenz-Infante- rie-Regiments Mr. lift, zur fortwährenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet wurde. Das Stiftungs-Capital besteht in 600 fl., von deren Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt werden. Verleihuugsrecht: Der Commandant des Serbiseh-Banater Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14. 130. Der Maria Victoria Rupp. Capital: 1000 fl. Die Interessen sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben dis nianiilicheü Hupp sollen das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das General-Commando zu Prag tritt. 131» Des General-Majors Emanuel Freiherrn v. Maffran. Capital: 200 fl. Für einen verdienstvollen Zugsführer oder Corporal des Infanterie- Regiments Nr. 64. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 13*4. Der Sandecer Kreis-Behörde. Capital: 1190 fl. Für Invaliden des Sandecer Kreises. Verleihuugsrecht.: Der Kreis-Vorstand. (Gedruckt am Í0. März 1870.) 59