Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1868 (Wien, 1868)

Anhang

878 Stiftungen. %• Weiland Seiner kais. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erz­herzogs Ludwig............................................................................... i Für die Tochter eines Officiers des Infanterie-Regiments Nr. 8. Verleihungsrecht: Der Regiments-Inhaber. b) Mit der Widmung zu Gunsten einzelner Zöglinge» Die Stiftung der General-Májors-Witwe Theresia v. Seidl* Capital: 1340 fl. Für die jeweilig ärmste, doch bestconduisirte Oberlieutenants-Waise, in der Art, dass die Interessen während ihres Aufenthaltes im Institute angelegt, und ihr beim Austritte ausgefolgt werden. II. Oificiers-Töchter-Erziehangs-Iustitut za Oedenbarg. 1. Radetzky-Stiftung....................................................................... 2 Für verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Kriegs-Ministerium. SB* Des Feldmarschall-Lieutenants David Freiherrn Kräutner v. Xhatenburg............................................................................... i Verleihungsrecht: Der älteste männliche Sprosse der Nachkommen­schaft des Stifters. 3* Des Feldmarschall-Lieutenants Peter Grafen Morzin ................. 2 F ür verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Kriegs-Ministerium. Des Wiener Grosshandlungs-Gremium’s........................ 3 Verleihungsrecht: Das genannte Gremium. III. In anderen Erziehungs-Anstalten. 1* In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. Officieren. Die Verleihung erfolgt durch Seine k. k. Apostolische Majestät. 2. In Frauen-Klöster-Sirziehungs-Anstalten der Monarchie 36 Für weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt durch Seine Apostolische Msyestät den Kaiser. 3* Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung. Capital: 50.000 fl. C. M. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Verleihungsrecht: das Kriegs-Ministerium. Des Simon Wilhelm Schossberger de Tornya.................... 2 C apital: 10.000 fl. C. M. Zur Erziehung zweier aus Ungarn gebürtiger Mädchen von Militär- Personen im activen Dienste. Die Bestimmung der Stiftlinge erfolgt von Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth.

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