Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. Das Capital besteht in einer Spercentigen Grundentlastungs-Obligation pr. 4000 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht der genannten Genosse nschaft, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 3433, vom Jahre 1865.) 13« Stiftung des Anton laederer, Bürger in Prag, unter dem Namen ,,Liederer-Sliftung“, für die zwei ältesten Invaliden des Locu-Yersor- gungs-Standes im Militär-Invalidenhause zu Prag. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 200 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Prager Invaliden­hauses zu. (Abth. 9, Nr. 2469, vom 21. April 1866.) IU« Stiftung der Arbeiter der k. k. Tabak-Fabrik in ILinz, für einen, eventuell für mehrere im Feldzuge 1864, oder einem späteren Feldzüge inva­lid gewordene k. k. Krieger des Mannschafts-Standes vom Feldwebel abwärts. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. Oesterr. Währung, dann in zwei 5pereentigen Anlehens-Losen vom Jahre 1860, jedes zu 100 fl. Oesterr. Währung. Das Vorsehlagsrecht steht der k. k. Tabak-Fabriks-Vorstehung in Linz, und das Verleihungsrecht der k. k. Central-Direction der Tabak-Fabriken zu. (Abth. 9, Nr. 7769, vom 19. November I860.) lä« Stiftung weiland Seiner k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs fijiid- wig Joseph vom Jahre 1864, für das k. k. Infanterie-Regiment Nr. 8, zur Unterstützung mittelloser Cadeten desselben, bei ihrer Beförderung zu Ober- Officieren. Das Capital besteht in der apercentigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 16.554 pr. 800 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 1375, vom 3. März 1866.) IG« Stiftung des k. k. Garnisons- und Spitals-Caplans Johann JlichaJ- zur Betheilung eines, die Pfarrschule zu Nakri, Frauenberger Bezirk, imBud, weiser Kreise, besuchenden armen und fleissigen Soldaten-Knaben. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung des Anlehens vom Jahre I860 pr. 100 fl., Serie 14.144, Nr. 16, Abth. 5. Das Verleihungsrecht steht dem betreifenden Schul-Vorstande zu. (Abth. 9, Nr. 8846, vom 31. December 1865.) 17. Der cormnandirende General in Siebenbürgen,Feldmarschall-Lieu­tenant Fürst Monienuovo, hat im Sammlungswege eine Stiftung für eine bedürftige Witwe und ein armes Kind, ohne Unterschied des Geschlechtes, deren Gatte oder Vater der k. k. Land-Armee oder der k. k. Kriegs-Marine angehörig, in was immer für einer Charge im Feldzuge 1864 gefallen oder realinvalid geworden ist, gegründet. In Ermanglung solcher Witwen und Kinder ist eine bedürftige Witwe und Waise jener Soldaten, ohne Unterschied der Charge, die einem aus Sie­benbürgen sich ergänzenden Truppenkörper angehörten, zu betheilen. Diese Stiftung hat den Namen: „Siebenbürgische Militär-Stiftung vom Jahre 1864“, zu führen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen siebenbürgischen Grundentlastungs-Obligation pr. 3650 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen landescommandirenden Generalen in Siebenbürgen, das Verleihungsreeht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 2542, vom Jahre 1865.) 854

Next

/
Thumbnails
Contents