Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 849 3* Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Grafen Morzin ..................... 2 F ür verwaiste mittellose Officiers-Töchter , ohne Unterschied ihrer Nationalität. Das Verleihungsrecht übt das Kriegs-Ministerium aus. 111. Id anderen Erziehungs-Anstalten. í. In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. OfFicieren, unter denselben Aufnahms-Bedingungen, wie für Aerarial-Stiftlinge in das Hernalser Officiers- Töchter-Erziehungs-Institut. Gebildet aus einem Theiibetrage des Erträgnisses der I. Wohlthätigkeits- Staats-Lotterie. ■*. In Frauen-Klöstern der Monarchie.......................................... 36 Für weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums durch Seine k. k. Apostolische Miyestät. Gebildet aus der Hälfte des Erträgnisses der IV. Wohlthätigkeits-Staats- Lotterie. 3. Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Oificieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Minister zu. Gegründet durch einen Ungenannten mit 50.000 fl. in äpercentigen Staats-Schuldverschreibungen, und wurde mit der Seite 833 unter Nr. 54 vorkommenden gleichnamigen Stiftung gleichzeitig gewidmet. üft. Des Simon Wilhelm Schossberger de Tornya..................... 2 Z ur Erziehung zweier aus Ungarn gebürtiger Mädchen von Militär- Personen im activen Dienste ohne Unterschied der Religion. Das Stiftungs-Capital beträgt 10.000 fl. C. M. Die Bestimmung der Stiftlinge haben Sich Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth Vorbehalten. 5. Die Stiftung, gegründet aus einem Theile des Erträgnisses der VIII. Wohlthätigkeits-Staats-Lotterie.................................................. Zur Betheilung von mittellosen Töchtern der Offleiere, Militär- Parteien und Militär-Beamten mit Handstipendien. Der Stiftungsgenuss dauert von dem vollstreckten 6. bis zum erreichten 18. Lebensjahre, oder einer früheren Versorgung. Die Verleihung erfolgt über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums durch Seine k. k. Apostolische Majestät. /VWVWW'—— (Gedruckt am 29. April Í866.) 34