Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 833 Anzahl der Plätze in den Üadeten-In­Erziehung^­stituten and häusern und Akademien Schul-Comp. 1)6 19 Das Yerleihungsrecht steht dein Stifter und dessen Erben zu. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Eisen­stadt intabulirt. 23. Die Kaiser Franz Joseph-Stiftung .... 3 Für Söhne von Civil-Staatsbeamten, die früher Officiere oder Unter-Officiere waren, es mögen sich diese während der Militär- oder Civil— Dienstleistung verehelicht haben. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef der Militär-Bildungs-Anstalten, respective dem Kriegs-Ministerium zu. Errichtet von der österreichischen Nationalbank zum Andenken an die Errettung Seiner Majestät im Jahrei853. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. 5814. Die Graf Georg Festeties’sche ..................... 6 Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Na­tionalität. Das Verleihungsreclit steht dem jeweiligen Chef der gräflich Festetics’schen Familie zu, welcher auch das auf den Familiengütern inta- bulirte Stiftungs-Capital verwaltet. 25. Die Finanzwach-Stiftung ......................... 80 Für Söhne der Finanzwach-Mannschaft. Das Verleihungsrecht steht dem Finanz-Mini­sterium zu. Aus den Ueberschüssen der Cefälls-Strafgelder dotirt. 26» Die Griener’sche.............................................. 2 Für unbemittelte niederösterreichische Landes­kinder ohne Unterschied des Standes der Eltern; Anverwandte des Stifters haben den Vorzug. Der Stiftungs -Administrator, welcher stets aus dem Gremium der k. k. Hofbuchhaltung gewählt wird, hat das Verleihungsrecht. Der­selbe verwaltet auch das Stiftungs-Capital. 2?. Die Herrmann-Hensersche ..................... 4 Für Söhne von k. k. Genie-Officieren, mit aus­schliesslicher Widmung für die Genie-Akademie. Die Verleihung findet durch Verlosung in der Genie-Akademie Statt. Gebildet durch freiwillige Beiträge von Seite der k. k. Genie-Officiere zum Andenken an die in ruhmvoller Pflichterfüllung gefallenen In­genieur-Hauptleute Johann Hermann v. Herr­mannsdorf und Friedrich Hensel. Í 68 102 (Gedruckt am 28. April 1866.)

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