Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
lerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 852!, vom 11. October 1854, und Section III, Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) 60. Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Szathmáry. Das Capital besteht in Staats-Schuldverschreibungen pr. 1050 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-General- Commando zu Udine, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militär-Gerichte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) 61. Des General-Majors Ferdinand v. Szecsén. Mit einem aus eiper Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Officiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) 62. Eines Vereines zu Teschen. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. 5percentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, bestimmt. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen sein. Den Vorschlag hat das Regiments-Commando, die Betheilung steht dem Kriegs- Ministerium zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1815, und Section III, Abth. 4, Nr. 5131, vom 12. Juli 1854.) 63* Des verstorbenen pensionirten Majors Thaddäus v. Xonelli. Für zwei arme Witwen oder Waisen von Officieren oder Militär- Beamten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Obligation von 2000 fl., deren Interessen die beiden Stiftlinge lebenslänglich zu beziehen haben. Die Verleihung der Stiftungsplätze steht dem Landes-General-Commando in Wien zu. (Abth. 6, Nr. 10.505, vom 3. November 1859.) 6tt. Der Majors-Gattin Josepha v. Tonelli, gebornen v. Gluderer. Für zwei arme Officiers-Witwen, oder derlei elternlose Officiers- Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in 5000 fl. in 4percentigen Metallique- Obligationen, deren Interessen zu gleichen Theilen auszuzahlen sind. Die Stiftung hat den Namen: „Tonelli-Gluderer’sche Officiers-Witwen- und Waisen-Stiftung“ zu führen. Zum ersten Stiftungsbezuge sind bereits von der Stifterin Officiers-Töchter berufen worden, nach deren Ableben das Verleihungsrecht an das Kriegs-Ministerium übergeht. (Section III, Abth. 4, Nr. 9092, vom 23. October 1854.) 65* Der Feldzeugmeisters-Tochter Josephine Freiin v. Unterber- ger für zwei von Vater und Mutter oder von väterlicher Seite verwaiste Officiers-Töchter der Artillerie, vom Hauptmanne inclusive abwärts. 8i0 Stiftungen.