Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

808 Stiftungen. Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. 1100 fl. C. M. und 100 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen für eine arme Officiers-Witwe bestimmt sind. Das Verleihungsrecht ist der Josephs Zimmer, geh. v. Mezerich, und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Kriegs-Ministerium anheim gestellt. (D. 1393, vom 26. April 1837.) 51. Des Jacob v. Schellenburg. Für zwölf dürftige, aus Krain, in deren Ermanglung auch aus anderen Provinzen, gebürtige Witwen von k. k. Officieren. Das Capital besteht in 29.28a fl. C. M. verschiedener Obligationen. Der Stiftungsgenuss besteht aus 105 fl. Oesterr. Währung jährlich. Seine Majestät der Kaiser verleihen die Stiftungsplätze über den Vorschlag des Kriegs-Ministeriums. (N. 457, vom 16. Mai 1750.) 52. Der Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer. Das Capital besteht in 15.130 fl. C. M. und 909 fl. Oesterr. Währung. Die hievon abfallenden jährlichen Zinsen sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Officiers- Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritter- oder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sieh rühmlich ausge­zeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis ein­schliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie- Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlau'schen Familie soll den Vor­zug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2830, vom 17. October 1826.) 53. Des Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v. Sehloissnigg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und Officieren, bestehend in 5pereentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 1444 fl. Oesterr. Währung. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Ver­leihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 5H. Der Hauptmanns-Witwe Katharina $chuielkat für drei arme Artillerie-Officiers-Waisen weiblichen Geschlechtes, welche am 18. Mai mit je 100 fl. Oesterr. Währung, jedoch nur Einmal, betheilt werden sollen, daher jedes Jahr andere Waisen zu wählen sind. Das Stiftungs-Capital, ursprünglich 6000 fl. in 5percentigen Metalliques- Obligationen, besteht nach Abzug der Verinögens-Uebertragungs-Gebühr in 5500 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen. Die Wahl steht dem hiesigen k. k. Landes-Militär-Gerichte zu. (Abth. 9, Nr. 1, vom 4. Jänner 1864.) 55. Des Militär-Verpflegs-Adjuncten Ignaz Schreiber. Für eine arme elternlose weibliche Waise aus dem Beamten-Stande der k. k. Militär-Verpflegs-Branche.

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