Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 789 SOS. Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smirzitz. Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs-Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anverwandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1830.) 203* Neu creirte Sohieslaiter Invaliden-oder ausgedienter Capi- tulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 200 fl., und in einer 5percentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Commando, zu. (Ahth. 20, Nr. 616, vom 1. März 1838.) 204« Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwundeten Krieger der k. k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung: ,«Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung”. Bei dieser von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigten Stiftung bestehen zwölf Plätze, jeder zu jährlichen 100 fl. Oesterr. Währung und lebenslänglich, für Ober-Officiere vom Hauptmanne und Rittmeister abwärts, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In Ermanglung von derlei Officieren haben invalide Ober-Officiere überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, welche in einem Feldzuge verwundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Ferner bestehen zweiundsiebenzig Stiftungs-Plätze, jeder zu 50fl.Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich, für Krieger aus dem Mannschafts-Stande, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In deren Ermanglung haben ebenfalls invalide Krieger aus dem Mannschafts-Stande, überhaupt aber immer mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verw undet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Das Stiftungs-Capital besteht in 98.150 fl. C. M. in Grund-Entlastungs- Obligationen und 2200 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 13, Nr. 4218 und 4254, vom 18. August 1860.) 205* Des gewesenen Palatins von Volhynien Franz Graf Stadnicki, für zwölf, wenn möglich, adelige, invalide Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche polnischer Abkunft sind. Der Stiftungsgenuss besteht in 40 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs-Capital beträgt 1850 fl. C. M. und 3565 fl. Oesterr.^ Währung in verschiedenen Staats-Obligationen. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Eigenthümer des Gutes Lisko .im Sanoker Kreise zu. (Abth. 9, Nr. 1957, vom 26. April 1862.)