Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 789 SOS. Des Tarnower Consistorial-Protokollisten Smirzitz. Zur alljährlichen Betheilung eines zu Feldkriegs-Diensten untauglich gewordenen Soldaten, vom Feldwebel abwärts, wobei vorerst die Anver­wandten des Stifters, wenn solche beim Militär dienen sollten, dann Militärs, die aus des Stifters Vaterstadt Temesvár gebürtig sind, endlich jene, die in dem Infanterie-Regimente Nr. 57 gedient haben, berücksichtiget werden sollen. Das Capital besteht in 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht kommt dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2064, vom 31. März 1830.) 203* Neu creirte Sohieslaiter Invaliden-oder ausgedienter Capi- tulanten-Stiftung, gegründet von den k. k. Beamten und dem Stadtrathe zu Sobieslau. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­sehreibung pr. 200 fl., und in einer 5percentigen National-Anlehens-Obliga- tion pr. 310 fl. Die Ernennung des Stiftlings steht dem jeweiligen Stadtvorstande von Sobieslau im Einverständnisse mit dem Orts-Seelsorger und politischen Amts-Vorstande dieses Bezirkes, und die Bestätigung der Ernennung dem Kreis-Chef, einvernehmlich mit dem betreffenden Ergänzungs-Bezirks-Commando, zu. (Ahth. 20, Nr. 616, vom 1. März 1838.) 204« Des Handelsmannes Johann Carl Sothen zu Gunsten der verwun­deten Krieger der k. k. österreichischen Armee und der Wiener Freiwilligen aus dem Erträgnisse einer veranstalteten Lotterie, unter der Benennung: ,«Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung”. Bei dieser von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigten Stiftung bestehen zwölf Plätze, jeder zu jährlichen 100 fl. Oesterr. Währung und lebenslänglich, für Ober-Officiere vom Hauptmanne und Rittmeister abwärts, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In Ermanglung von derlei Officieren haben invalide Ober-Officiere über­haupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, welche in einem Feldzuge ver­wundet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Ferner bestehen zweiundsiebenzig Stiftungs-Plätze, jeder zu 50fl.Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich, für Krieger aus dem Mannschafts-Stande, welche in dem Feldzuge 1859 verwundet und invalid geworden sind. In deren Ermanglung haben ebenfalls invalide Krieger aus dem Mann­schafts-Stande, überhaupt aber immer mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verw undet und invalid geworden sind, Anspruch auf diese Plätze. Das Stiftungs-Capital besteht in 98.150 fl. C. M. in Grund-Entlastungs- Obligationen und 2200 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 13, Nr. 4218 und 4254, vom 18. August 1860.) 205* Des gewesenen Palatins von Volhynien Franz Graf Stadnicki, für zwölf, wenn möglich, adelige, invalide Krieger vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts, welche polnischer Abkunft sind. Der Stiftungsgenuss besteht in 40 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich. Das Stiftungs-Capital beträgt 1850 fl. C. M. und 3565 fl. Oesterr.^ Wäh­rung in verschiedenen Staats-Obligationen. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg und das Verleihungsrecht dem jeweiligen Eigenthümer des Gutes Lisko .im Sanoker Kreise zu. (Abth. 9, Nr. 1957, vom 26. April 1862.)

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