Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 779 Das Stiftungs-Capital besteht in einer »percentsen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. Oesterr.Währung und die Interessen sind dem Stiftlinge immer am 23. März jeden Jahres zu erfolgen. Die Capitals-Verwaltung hat das Kriegs-Ministerium, das Verleihungsrecht das Landes-General-Commando in Wien auszuüben. (Abth. 9, Nr. 3546, vom 13. Juli 1862.) 150* Eines Patrioten in Böhmen. Aus einer Sammlung von Beiträgen zu einer Zulage für fünf Invalide böhmischer Regimenter in dem Invalidenhause zu Prag. Das Capital besteht in 4800 fl. C. M. Das Betheilungsrecht hat das Landes-General-Commando in Böhmen. (D. 3015, vom 7. Juli 1814, u. L. 5999, vom 4. December 1850.) 151. Des patriotischen Hilfsvereines In Wien während der Kriegsdauer im Jahre 1864, aus den eingeflossenen freiwilligen patriotischen Gaben: I. Für mittellose Officiere, welche in dem Schleswig-Holstein’schen Feldzuge vom Jahre 1864 durch Wunden oder Krankheiten, oder an den Folgen derselben später invalid wurden, und in deren Ermanglung für andere invalide mittellose Officiere, mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verwundet wurden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Metalliques-Staats- Schuldverschreibung pr. 27.200 fl. Oesterr. Währung. Die Besetzung der 8 Stiftungsplätze, jeder zu 170 fl. Oesterr. Währung jährlich, wovon jedoch die jeweilige Einkommensteuer in Abzug zu bringen ist, haben Seine k. k. Apostolische Majestät, über den alternirenden Vorschlag des jeweiligen Kriegs- Ministers und Allerhöchst Dero Ersten General-Adjutanten, Allerhöchst Selbst zu übernehmen geruht. II. Für invalide Soldaten der k. k. Armee, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts und die damit äquiparirenden Chargen, welche durch Wunden oder Krankheit während des Schleswig-Holstein’schen Feldzuges vom Jahre 1864 oder später an deren Folgen invalid wurden, und in deren Ermanglung auch andere Invaliden, mit Bevorzugung jener, die in einem Feldzuge invalid wurden. Das Stiftungs-Capital besieht in der Spercentigen Staats-Obligation pr. 84.800 fl. Oesterr. Währung. Die erste Vertheilung der Stiflungsplätze, uml zwar: 9 zu 110 fl. und 50 zu 65 fl. Oesterr. Währung jährlich, wovon aber die Einkommensteuer abzuziehen ist, ist durch den Ausschuss des Hilfsvereines geschehen, in der Folge aber steht dem Kriegs-Ministerium das Verleihungsrecht zu. (Abth. 9, Nr. 8094, vom 31. October 1864.) 153. Des Wiener patriotischen Vereines während der Kriegsdauer im Jahre 1864, für Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister und den äquiparirenden Chargen abwärts aus dem Feldzuge 1864, und in deren Ermanglung für Witwen und Waisen der in diesem Feldzuge gefallenen oder an den Wunden und Kriegsfatiquen gestorbenen Soldaten. In Ermanglung solcher Personen für Invaliden aus einem späteren Feldzuge und deren Witwen und Waisen, und in Ermanglung solcher Personen für Invalide des Mannschafts-Standes überhaupt. Das Stiftungs-Capital besteht in 6000 fl. in Spercentigen Staats-Obligationen des Anlehens vom Jahre 1860, wovon drei Stiftungsplätze, jeder zu 100 fl. Oesterr. Währung jährlich, gegründet wurden; das Capital erliegt bei dem nieder-österreichischen Landes-Ausschusse.