Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

764 Stiftungen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 200 fl. C. M. Das Betheilungsrecht steht dem jeweiligen Chef des Landes-General-Commando zu Lemberg zu. (Abtli. 15, Nr. 2606, vom 26. Juni 1860.) 6J5. Des Cassiers der Landes- und Local-Versorgungs-Anstalten in Gratz, Joseph öirossmami, für drei der würdigsten und gebrechlichsten im Locostande des Wiener Invalidenhauses befindlichen Invaliden steiermärkischer Abkunft, und in deren Ermanelunsr auch anderer Invaliden deutscher Abkunft. Die Stiftung hat den Namen „Joseph Grossmann’sche Stif­tung;” zu führen. Das Capital der Stiftung besteht in Staats-Schuldverschreibungen im Gesammt-Nennwerthe von 690 fl, C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Wiener Invali­denhauses, jedoch erst nach Ableben des Bruders des Stifters, welcher den Stiftungs­genuss zu beziehen hat, zu. (Abth. 15, Nr. 7037, vom 15. December i860.) Der Gemeinde Grrossschenk in Siebenbürgen, siehe Elisabeth­stadt. G5» Des General-Genie-Directions-Registrators Joseph Griill. Bestehend in einer 2percentigen Staats-Obligation pr. 100 fl., deren In­teressen dem in Jahren ältesten Invaliden des Wiener Invalidenhauses am Neujahrstage, dann in zwei lpercentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 100 fl., deren Interessen dem am meisten verstümmelten Invaliden und der ältesten Gattin eines Invaliden des Wiener Invalidenhauses an den Ge­burtstagen weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. und Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Augusta zu einer Ergötzlichkeit verabreicht werden soll. Das Haus-Commando hat das Betheilungsrecht. (D. 3860, vom 14. September 1835.) 66* Des Bierbrauers Joseph östäftner in Ried, für drei würdige Patental- oder Hauses-Invaliden des Wiener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer 5perc.entigen Staats-Schuldverschreibung pr. 310 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Comrnission zu. (D. 6792, vom30. December 1849.) ©S'. Des Paul Gutwill für einen verkrüppelten Invaliden, welcher mit den Interessen der Staats-Schuldverschreibungen pr. 260 fl. C. M. zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4, vom 10. Jänner 1856.) ©§. Des Damen-Comité zu Haderslebcn in Schleswig, für die vor dem Feinde in Folge Verwundung realinvalid gewordene Mannschaft aus dem Jahre 1864. Mit den Interessen des Stiftungs-Capitales ist je Ein Mann der Infanterie-Regimenter Nr. 27 und 30, vom Feldwebel abwärts, welcher im Feldzüge 1864 vor dem Feinde in Folge Verwundung invalid geworden ist, bis zu seinem Tode zu betheilen. In Ermanglung Ein Mann von jedem dieser Regimenter, der in einem späteren Feldzuge Krüppel geworden ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 1200 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht haben die Commandanten der genannten Regimenter, das Verleihungsrecht der Feldmarschall-Lieutenant Freiherr v. Gablenz, und nach seinem Ableben das Kriegs -Ministe ri um. (Abth. 9, Nr. 9177, vom 13. October 18 64.)

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