Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 781 119« Des Feldmarsehall-Lieutenants Joseph Wallhör v. Waldenau. Der Hauptfond besteht in 80.889 fl. 8percentiger Metalliques; der Reservefond in 50.860 fl. C. M., dann 5700 fl, Oesterr. Währung und 22.540 fl. W. W. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cadeten der Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Officieren. Das Betheilungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2610. vom 17. Juni 1839, D. 303, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) 120« Seiner königlichen Hoheit des Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchstdieselben das 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1886, pr. 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten oder die Bataillons- Adjutanten, in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1837.) 131. Der Feldzeugmeisters-Gemahlin Maria Gräfin v. WimpiFen. gebornen Freiin v. Eskeles. Zum Andenken an das von ihrem Gemahl geführte Commando des Infanterie-Regiments Nr. 59, und zur Erinnerung an die am 15. November 1839 stattgehabte Regiments-Fahnenweihe, hat dieselbe zwei 5pereen- tige Staats-Schuldverschreibungen, jede pr. 1000 fl. und einer National- Anlebens-Obligation von 100 fl., mit der Bestimmung gewidmet, dass von den davon entfallenden Interessen eine tägliche Zulage von 6, 5, 3 und 2 kr. C. M. an vier altgediente Führer, Corporale und Gefreite dieses Regiments erfolgt werde. Das Verieihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (D. 2640, vom 11. October 1841.) 133« Der Feldzeugmeisters-Gemahlin Marie Gräfin Wimpflen, gebornen Freiin v. Eskeles. Zur Erinnerung an die am 4. Juni 1854 zu Comorn stattgehabte Fahnenweihe des Linien-lnfanterie-Regiments Nr. 22, und zur ßetheilung von vier altgedienten durch musterhaftes Betragen oder bewiesene Tapferkeit Besonders ausgezeichneten Führern, Corporalen und Gefreiten des erwähnten Infanterie-Regiments mit einer täglichen Zulage während ihrer activen Dienstleistung im Regimente. Das Stiftungs-Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung ä 2000 fl. C. M. Das Ernennungsrecht steht über Vorschlag der Bataillons-Commaudanten dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8198, vom 6. October 1854.) 133. Des Kaufmannes Simon Winternitz zu Jassy, aus Anlass des am 2. October 1854 erfolgten Einmarsches der k. k. österreichischen Truppen in diese Stadt, wornach am 2. October jeden Jahres ein Veteran