Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Landmacht - Landes Verwaltungs-Branchen
694 Grenz-Bildungs-Anstalten. Die in Folge Allerhöchster Entschliessung Seiner kaiserlich - königlichen Apostolischen Majestät vom 5. December 1858 zur Heranbildung fähiger Unter- Officiere für die Grenz-Truppen in den Stabs-Orten errichteten Grenz-Regiments- Schulen , rücksichtlich Titler Bataillons-Schule, haben einen dreijährigen Curs, mit einem Stande von 50 bis 60 (zu Bellovar von 80 bis 100, zu Titel dagegen von 30 bis 40) Zöglingen, deren Aufnahme den mit der Ober-Aufsicht, Ober-Leitung und Verwaltung dieser Schulen beauftragten Regiments- (rücksichtlich Titler Bataillons-) Commandanten zusteht. Die Controle dieser Schulen ist den Brigadieren übertragen. Der nach dem bestimmten Lehrplane geregelte Unterricht wird in sämmtlichen Schulen gleichartig ertlieilt. Mit der unmittelbaren Leitung einer jeden solchen Schule ist ein, zugleich einige Lehrgegenstände Vortragender, subalterner Officier des eigenen Regiments (rücksichtlich Bataillons) beauftragt, welchem zur Aushilfe in der Unterrichts-Ertheilung drei (zu Bellovar vier) Unter-Officiere beigegeben sind. — Zur Erhaltung dieser Schulen sind Pauschalien bewilliget.