Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 849 lö. Des k. k. Majors in der Armee, Marquis v. I*allavicini« für acht Soldaten des Mannseiiafts-'Standes, Avelche durch Verwundungen in dem Feldzuge 1864 invalid geworden sind, und in deren Ermanglung für acht In­validen aus dem Ergänzungsbezirk1 Szegedin. Das Stiftungs-Capital besteht in 22 Stück 4percentigen Lloyd-Dampf- schiffahrts-Actien , im Gesammt-Nennwerthc von 11.000 fl. C. VJ. oder ll.iiüO fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 8548, vom 17. November 18(54.) S t. Des patriotischen Kfilfsvcrcincs in Wien während der Kriegsdauer im .fahre 1864, aus den eingeflossenen freiwilligen patriotischen Gaben: f. Für mittellose Olncifere, welche in dem Schleswig-Holstein’schen Feldzüge vom Jahre 1864 durch Wunden oder Krankheiten, oder an den Folgen derselben später invalid wurden, und in deren Ermanglung für andere invalide mittellose Officiere, mit Bevorzugung jener, die vor dem Feinde verwundet wurden. Das Stiftungs-Capital besteht'in einer Upercentigen Metalliques-Staats- Schuldverschreibung pr. 27.200 fl. Oesterr. Währung. Die Besetzung der 8 Stiftungsplätze, jeder zu 170 tl. Oesterr. Währung jährlich, wovon jedoch die jeweilige Einkommensteuer in Abzug- zu bringen ist, haben Seine k. k. Apostolische Majestät, über den alternirenden Vorschlag des jeweiligen Kriegs- Ministers und Allerhöchst Dero Ersten General-Adjutanten, Allerhöchst Selbst zu übernehmen geruht. II. Für invalide Soldaten der k. k. Armee, vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts und die damit äquiparirenden Chargen, welche durch Wunden oder Krankheit während des Schlesmig-Holstein’sehen Feldzuges vom Jahre 1864 oder später an deren Folgen invalid wurden, und in deren Ermanglung auch andere Invaliden, mit Bevorzugung jener, die in einem Feldzuge invalid wurden. Das Stiftungs-Capital besteht in der opereentigen Üt*B»ts-Ob!igation pr. 84.800 fl. Oesterr. Währung. Die erste Vertheilung der Stiftungsplätze, und zwar: 9 zu 110 fl. und 50 zu 65 fl. Oesterr. Währung jährlich, wovon aber die Einkommensteuer abzuziehen ist, ist durch den Ausschuss des Hilfsvereines geschehen, in der Folge aber steht dem Kriegs-Ministerium das Verleihungsrecht zu. (Abth. 9. Nr. 8094, vom 31. October 1864.) 13. Des Wiener patriotischen Vereines während der Kriegsdauer im Jahre 1864, für Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister und den äquiparirenden Chargen abwärts aus dem Feldzuge 1864, und in deren Ermanglung fiir Witwen und Waisen der in diesem Feldzuge gefallenen oder an den Wunden und Kriegsfatiquen gestorbenen Soldaten. In Ermanglung solcher Personen für Invaliden aus einem späteren Feld­zuge und deren Witwen und Waisen, und in Ermanglung solcher Personen für Invalide des Mannschafts-Standes überhaupt. Das Stil’tungs-Capital besteht in 6000 fl. in Spercentigen Staats-Obliga­tionen des Anlehens vom Jahre 1860, -wovon drei Stiftungsplätze, jedir zu 100 fl. Oesterr. Währung jährlich, gegründet wurden; das Capital erliegt bei dem nieder-österreichischen Landes-Ausschusse. Das Verleihungsrecht steht dem patriotischen Vereine während der Kriegsdauer und nach seiner Auflösung dem nieder-österreichischen Landes-Ausschusse zu. (Abth. 9, Nr. 8246 und 8316, vom 13. November 1864.) (Gedruckt am 20. März 1865.) 54

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