Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 823 Das Vorschlagsrecht ist dem Otocaner Grenz-Regimente, und die diessfällige Verleihung dem Landes-General-Commando zu Agram übertragen. (B. 495, vom 6. März 1846.) 70. Des Grenz-Verwaltungs-Unterlieutenants Franz Wadscliädl. Das Capital besteht in einer 5percentigen Grund-Entlastungs-Obligation, dann in zwei Spercentigen National-Anlehens-Haupt-Obligationen, im Gesammt-Nominal-Betrage von 2900 fl. C. M., wovon die Interessen jährlicher 14S fl. C. M. als Stipendium einem Officiers-Sohne des Warasdiner-Creuzer Grenz-Regiments Nr. 5 beim Eintritte in die Normalschule verliehen werden, und derselbe in diesem Genüsse, falls er gute Fortgangs-Classen bei tadel­losen Sitten behält, bis zur Beendigung seiner Berufs-Studien, oder seiner auf ärarische Kosten erfolgenden Aufnahme in irgend eine Bildungs-Anstalt selbst dann verbleiben soll, wenn er sich nicht der militärischen Laufbahn widmet. Das Verleihungsrecht steht «her Vorschlag des benannten Grenz-Regiments, und Präsentation des Landes-General-Commando zu Agram, dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 21, Nr12534, vom 5. Juli 1858.) V r7±» Des Hauptmann-Auditors Albert Xegklitz, zur Ergänzung und Vermehrung der dem Infanterie-Regimente Nr. 54 zur Belehrung und nütz­lichen Zerstreuung der Mannschaft von dem Stifter gespendeten, in 123 Bän­den bestehenden Bücher-Sammlung. Das Capital, von dessen Interessen das Regiment die Bücher-Sammlung zu erhalten und zu vermehren bat, besteht in einer 5percentigen westgalizi- schen Grundentlastungs-Obligation pr. 200 fl. Die Capitals-Verwaltung steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 9395, vom 9. November 1863.) »SOS-

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