Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 821 Die Auswahl der Grenz-Familien ist der Golubincer Compagnie einvernehmlieh mit dem dortigen Pfarr-Amte, und im Falle sie nicht einig werden sollten, die Ent­scheidung dem Peterwardeiner Grenz-Regiments-Commando überlassen. (B. 3608, vom 25. August 1843.) 61. Des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur Subsi­stenz-Verbesserung seines Gemeinde-Lehr-Personales. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Fonds- und Privat-Obliga- tionen mit dem Nominalwerthe von 25.906 fl. SO kr. Oesterr. Währung. Von den diessfälligen jährlichen Interessen werden betheilt: a) Jene Gemeinde-Lehrer ohneünterschied der Nation, die durch 30 Jahre ununterbrochen in den Gemeinden des Regiments beim Lehrfache zur Zufriedenheit gedient haben, und aus Altersschwäche oder sonst unver­schuldet zur weiteren Versehung des Lehramtes unfähig gew orden sind, vorzugsweise aber die notorisch armen besitzlosen derlei Gemeinde- Diener mit einer jährlichen Pension von 60 fl.; b) wenn durch diese Pensionen die Capitals-Rente nicht erschöpft würde, die Witwen und Waisen jener Gemeinde-Lehrer, die’wenigstens durch 20 Jahre dem Lehramte in den Gemeinden des Regiments mit Eifer obgelegen hatten, und zwar die Witwen bis zur Wiederverehelichung oder sonstigen Versorgung mit je einer jährlichen Sustentation von 30 fl., jede männliche Waise aber bis zum zurückgelegten 14., und jede weibliche Waise bis zum zurückgelegten 12. Lebensjahre mit einer jährlichen Sustentation von IS fl.; c) nach Massgabe eines etwaigen weiteren Restes würden mit jährlichen drei Remunerationen zu 15—20 und 25 fl. die eifrigsten und verdienst­lichsten Gemeinde-Lehrer ohne Unterschied der Dienstzeit betheilt, und wenn auch dann noch ein Zinsen-Ueberschuss bestände, dieser zur Vermehrung des Stamm-Capitals verwendet werden. Das Vorsehlagsrecht steht im Einvernehmen mit der Regiments-Scholen-Com- mission dem Regiments-Commando, und das Recht der Verleihung dem Landes-Gene- ral-Commando in Temesvár zu. (Abth. 10, Nr. 3161, vom 20. September 1861.) 62« Des Marchese Giovanni de Serpos, für Reconvalescenten der Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 in Wien. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 2percentigen verlosbaren Hof- kammer-Ohligation pr. 1000 11. W. W. und in einer derlei Obligation pr. 381 fl. W. W.; dann in einer 4pereentigen Verlosungs-Obligation pr. 1700 fl. C. M. Von dem Erträgnisse sind 5 fl. W. W. für eine am Tage des heiligen Johann Eaptist in der Capelle des Garnisons-Spital es Nr. 1 zu lesende heilige Messe bestimmt; der Rest ist zur Vertheilung an je 15 Reconvales­centen der Garnisons-Spitäler Nr. 1 und 2 in Wien gewidmet. (Abth. 18, Nr. 647, vom 19. Mai 1857.) 63» Des Semliner Riirgers Lazar H. Simic. Das Capital besteht in 1457 fl. C. M. und 4355 fl. W. W., welches bei Privaten nutzniesslich angelegt ist. Die Interessen desselben werden alljährlich an arme und dürftige Einwohner Semlins, besonders an junge Leute, welche sich gut aufführen und fleissig lernen, an alte und krüppelhafte Personen, dann an Mädchen, welche in eine anständige Ehe zu treten Gelegenheit haben, vertheilt. Der Vorschlag zur Betheilung wird von den Stiftungs-Curatoren erstattet, und vom Semliner Magistrate bestätiget. (B. 80t, vom 19. Februar 1840.)

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