Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 819 C. M. bestehen soll, ist zur Erreichung besonderer, zu Gunsten der genannten beiden Gemeinden angeordneten kirchlichen Zwecke bestimmt. Das Verwendungsrecht steht dem Brooder Grenz-Regimente zu. (B. 3619, vom 31. Juli 1847.) Der Oberlehrers-Witwe Susanna Plitzner. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 9 fl. 36 kr. C. M., als den Zinsen eines Capitals pr. 260 fl. AV. W. und 140 fl. C. M., die für arme Witwen, AVaisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militär - Grenze bestimmt sind. Die Vertheilung geschieht durch den Militär-Communitäts-Magistrat zu Peterwardein. (C. 136, vom 27. Februar 1807.) H9. Des Majors Anton Freiherrn v. Portner. Das Capital besteht in 792 fl. 17 kr. ö. AV. Von den 5percentigen Zinsen sollen, nach Absterben des Majors Anton Freih. v. Portner, die armen Kinder, vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Freih. v. Jellacic’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Grenzkinder gewidmete Capital dem Grenz-Studienfonde anheim zu fallen. Das Verwendungsrecht hat die Militär-Communität zu Zengg. (B. 267, vom 20. Jänner 1834, und Abth. 10, Nr. 4026, vom 3. December 1862.) 50* Des Oberlieutenants Daniel Rodic v. iierlinenkampf. Das Stiftungs-Capital besteht in verschiedenen Staats-Obligationen, und zwar im Nominalwerthe von 2816 fl. W.AV., 2593 fl. C. M. und 504 fl. Oesterr. Währung, deren jährliche Interessen einem Knaben seiner Verwandtschaft zugewendet werden sollen. Das Verleihungsrecht hat der Oberlieutenant Stephan v. Rodic, und nach dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. (Vom 22. October 1803, und Abth. 10, Nr. 4180, vom IS. December 1861.) 51- Kronprinz Erzherzog Rudolph-lStifiuiig der k. k. medici- nisch-chirurgischen Josephs-Akademie für k. k. pensionirte Feld-Aerzte. Das Stiftungs-Capital besteht in 4400 fl. in opercentigen Grund-Entla- stungs-Obligationen. Das Verleihungsrecht steht der Direction der genannten Akademie zu. (Abth. 17, Nr. 5164, vom 23. December 1859, und Abth. 14, Nr. 543, vom 16. März 1862.) 5£. Der Maria Victoria v. Kupp* Siehe A, Nr. 92. 53« Des Ferlacher Gewehr-Fabrikanten Johann Schasehl. Zur Unterstützung der aus dem k. k. Militär-Spitale zu Klagenfurt reconvalescirenden Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Verlosungs- Obligation pr. 2419 fl., und in zwei öpercentigen derlei Obligationen pr. 128 fl. und pr. 1345 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant des Militär-Spitals zu Klagenfurt. (Abth. 18, Nr. 2433, vom 8. October 1858 ) Des Stabs-Arztes Johann v. Schlisch. Derselbe hat drei AViener Stadt-Banco-Obligationen im Gesammtbetrage von 3000 fl. W. AV. mit der Bestimmung gewidmet, dass die hiervon ent52 *