Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

814 Stiftungen. Derselbe hat eine 5percentige Staats-Schuldverschreibung von 420 fl. C. M. zu zwei Stiftungen mit der Bestimmung gewidmet, dass von den ent­fallenden jährlichen Interessen 5 fl. für ein solennes Seelen-Amt verwendet werden, welches für weiland Seine Majestät den höchstseligen Kaiser Franz I. von Oesterreich, jährlich am 26. October, als demjenigen Tage in Beiovar abgehalten werden soll, an welchem der höchstselige Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin Carolina im Jahre 1817 au:C-einem Gute des Stifters in Croatien einem Volksfeste beizuwohnen geruht haben, und dass ferners der Interessen-Rest von 16 fl. nach dem Seelen-Amte an zwei der ärmsten, siechsten, jedoch moralischen Invaliden, und in deren Ermanglung an zwei der ausgezeichnetsten Scharfschützen zu gleichen Theilen zu ver­leihen ist, von welchen einer aus dem Warasdiner-Creuzer, der andere aus dem Warasdiner-St. Georger Regimente zu wählen ist. Die Wahl derselben ist dem Landes-General-Commando zu Agram überlassen. (B. 3208, vom 14. Juli 1840, und B. 4839, vom 7. November 1840.) £8. Des am 17. September 1856 verstorbenen Doctors der Rechte, Felix Joel, zur Bescherung des jährlichen Christbaumes für die im Wiener Invalidenhause befindlichen Kinder der Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. Die Interessen-Verwendung zu obigem Zwecke steht dem jeweiligen ersten Seel­sorger im Invalidenhause zu. (Abth. 20, Nr. 12ß9, vom 29. Mai 1857.) £9. Erzherzog Joseph Carl Ludwig-Stiftung, zur Unterstützung der Cadeten-Schule des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl., deren Interessen-Verwendung im Zwecke der Stiftung dem jeweiligen Commandanten des genannten Regiments zusteht. (Abth. 20, Nr. 3767, vom 21. November 1857.) 39« Der Katharina Jovano vié zu Kloster im Warasdiner-St. Georger Grenz-Regiments-Bezirke. Dieselbe hat eine 2yapercentige Banco-Obligation von 149 fl. W. W. mit der Bestimmung gewidmet, dass von den entfallenden jährlichen Interessen zwei von Blindheit befallene oder sonst Krüppel gewordene Menschen, die aus dem St.-Georger Grenz-Regiments-Bezirke geboren sind, alle Jahre an dem Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten zu gleichen Theilen betheilt werden. Die Wahl derselben ist dem Warasdiner-St. Georger Grenz-Regiments-Commando überlassen. (B. 3473, vom 27. Juli 1846.) 31« Des Handelsmannes Johann Juga, worn 'ch die Interessen des Capitals von 2000 fl. C. M. mit Einem Viertel für ein Todtenamt, mit Einem Viertel auf Unterstützungen für das Militär-Spital zu Kronstadt» mit Einem Viertel auf Unterstützungen für Civil- und Militär-Witwen, und mit Einem Viertel für Local-Arrestanten (Civil-Arrestanten zu Kronstadt) zu ver­wenden sind. Das auf einer Realität sichergestellte Stiftungs-Capital wird von einem Comité zu Kronstadt verwaltet. Die Verleihung der Unterstützungen an Civil- und Militär-Witwen steht dem Comité zu. Die Betheilung der Ileconvalescenten im Militär-Spitale steht dem Militär- Stations-Commando zu Kronstadt zu. (Abth. 9, Nr. 1019, vom 6. Februar 1864.)

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