Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 805 51. Der Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer. Das Capital besteht in 15.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährli­chen Zinsen §ind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stäfterin jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritter­oder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaf­ten im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlau’schen Familie soll den Vor­zug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2836, vom 17. October 1826.) 59* Des Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v. Schloissnigg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und Officieren, bestehend in 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Ver­leihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 53* Der Hauptmanns-Witwe Katharina Sclunelka, für drei arme Artillerie-Officiers-Waisen weiblichen Geschlechtes, welche am 18. Mai mit je 100 fl. Oesterr. Währung, jedoch nur Einmal, betheilt werden sollen, daher jedes Jahr andere Waisen zu wählen sind. Das Stiftungs-Capital, ursprünglich 6000 fl. in 5percentigen Metalliqm s- Obligationen, besteht nach Abzug der Vermögens-Uebertragungs-Gebühr in 5500 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen. Die Wahl steht dem hiesigen k. k. Landes-Militär-Gerichte zu. (Abth. 9, Nr. 1, vom 4. Jänner 1864.) 54. Des Militär-Verpflegs-Adjuncten Ignaz Sehreiber. Für eine arme elternlose weibliche Waise aus dem Beamten-Stande der k. k. Militär-Verpflegs-Branclie. Das Capital besteht in 2068 fl. 25 kr. in Staats-Obligationen verschie­dener Gattung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6964, vom 19. December 1862.) 55. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. §panoghc. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Commando. (Section JII, Abth. 4, Nr. 4605, vom 26. November 1853.) 56. Des Oberstlieutcnants Joseph Sülinl, für ein vom Militär abslam- mendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der 5percentigen krainer’schen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 800 fl.

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