Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 799 Üas Stiftungs-Capital besteht in den Spercentigen Staats-Anlehenslosen vom Jahre 1860: , „ ,n Serie-Nr. 3070, Gewinn-Nr. 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 13, 16 zu 300 fl.; Serie-Nr. 2332, Gewinn-Nr. 17, Abth.-Zah! Ill, zu ICO fl.; Serie- Nr. 18.920, Gewinn-Nr. 2, Abth.-Zahl II. zu 100 fl.; zusammen 3700 fl. Das Vorschlagsrecht steht dein Arsenals-Director, das Verleihungsrecht dem jeweiligen Kriegs-Minister zu. (Abth. 9, Nr. 326, vom 21. Jan. 1862, und Abth. 9, Nr. 785, vom 18. Febr. 1862.) 15« Erste 5>cuisch-patriotische Vereins-Stiftung, für sechs vermögenslose Witwen der im Feldzuge 1839 vor dem Feinde gebliebenen k. k. Officiere. In Ermanglung solcher Witwen für vermögenslose Officiers- Witwen überhaupt, jedoch immer mit Bevorzugung jener, deren Gatten vor dem Feinde geblieben sind. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.000 fl. ungarischer Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der sechs Stiftungs-Plätze in 100 fl, Oesterr. Währung jährlich. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach dessen Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März 1860.) 1©. Zweite I^eiifscfi-patriotische Vereins-Stiftung, für zehn Witwen und Waisen der im Feldzuge 1839 gefallenen k. k. österreichischen Krieger aus dem Mannschafts-Stande. In deren Ermanglung für in diesem Feldzuge invalid gewordene k. k. Krieger, und in deren Ermanglung für Sol- daten-Witwen und Waisen, dann invalide Krieger überhaupt. Das Stiftungs-Capital beträgt 12.000 fl. in ungarischen Grund-Entla- stungs-Obligationen, und jeder der zehn Stiftungs-Plätze besteht in 60 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem deutsch-patriotischen Vereine, und nach seiner Auflösung dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 474, vom 28. März 1860.) ä?. Des Hofkriegs-Agenten Franz Georg Dieft'enhach, für die Witwe eines verdienten Mannes vom Unter-Officier abwärts des Kürassier- Regiments Nr. 1, welche mit Kindern belastet ist. Das Capital besteht aus 810 fl. C. M. in Spercentigen Obligationen. Das Verleihungsrecht üben mit Stimmenmehrheit die Rittmeister und Stabs-Offi- ciere des obgedachten Regiments. (D. 386, vom 31. Jänner 1817.) 1§. Des Fürsten Franz Joseph v. UMetrichstein, Grafen von Pros- kau und Leslie, mit einem Capitale vom 24.000 fl. C. M. Bank-Valuta, wovon die Zinsen für immerwährende Zeiten zur Unterstützung von dürftigen Wit­wen, Waisen oder Verwandten verstorbener Ritter des militärischen Maria Theresien-Ordens verwendet werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Ordens-Kanzler zu. (L. 1165, vom 30. April 1853.) IS). Des Franz Joseph v. ü'alk. Für mittellose Witwen und Waisen der vor dem Feinde gebliebenen Krieger ohne Unterschied, ob Letztere dem Officiers-Stande oder der Mann­schaft angehörten, jedoch sollen zuerst die Witwen und Waisen der in den Feldzügen 1813 bis 1813 gefallenen Krieger, und in deren Ermanglung die Witwen und Waisen jener in späteren Feldzügen Gefallenen Anspruch haben. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 2300 fl. W. W. und 87.403 fl. C. M. in Obligationen. Die Stiftungs-Genüsse bestehen in Jahresbeträgen von 100 fl. und 50 fl. C. M., und werden lebenslänglich über Vorschlag der Landes-General-Commanden von dem Kriegs-Ministerium verliehen. (Section III, Abth. 4, Nr. 1893, vom 28. Februar 1855.)

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